Full text : Die Krankenversicherung

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die Krankenversicherung möge den Verhandlungsgegenstand
 einer der nächsten Hauptversammlungen, womöglich
jener vom Jahr 1927, bilden.
Diesen Wunsch hat sich der Verwaltungsrat zu eigen
gemacht als er die Krankenversicherung auf die Tagesordnung
 der zehnten Hauptversammlung setzte. Er
vermochte dies umso mehr zu tun, als ihm die Frage der
Krankenversicherung zu einer endgültigen Beschlussfassung
 durch die Hauptversammlung vom Jahr 1927
reif erschien.
Der Verwaltungsrat hat es sich zur Gepflogenheit
gemacht, anlässlich der Festsetzung der Tagesordnung
der Hauptversammlungen gewisse Sicherheiten für deren
glatte Erledigung zu fordern. Sie schienen ihm gegeben.
Das Internationale Arbeitsamt hat seit Ende 1923 die
einschlägigen Vorarbeiten weit genug geführt, um der
Hauntversammlung vom Jahr 1927 einen eingehenden
Bericht über den Stand der Gesetzgebung und die Durchführungsergebnisse
 der Krankenversicherung vorlegen zu
können. Die Hauptversammlung wird in voller Kenntnis
von Sollen und Sein auf dem Gebiete der Krankenversicherung
 Beschlüsse fassen.
Andererseits konnte der Verwaltungsrat von der
Tatsache ausgehen, dass die Krankenversicherung in
einer stets wachsenden Anzahl von Industriestaaten zum
wesentlichen Bestandteil der Arbeitsgesetzgebung wird.
Die Krankenversicherungsgesetze weisen trotz Verschiedenheiten
 im Einzelnen eine genügende Anzahl gemeinsamer
Grundregeln auf; der Versuch einer internationalen
Regelung erscheint erfolgversprechend. Die seit Jahrzehnten
 mit Millionen Versicherter gemachten Erfahrungen
sind ausreichend, um auf festem Boden weiter zu bauen.
Die Krankenversicherung erfordert die Schaffung eines
Netzes won Versicherungsträgern, die in beständiger
Fühlung mit den Versicherten sind. Sie kann ihre Ortsstellen
 anderen Zweigen der Sozialversicherung zur Rei-
            
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