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einmal für die Sozialisten der neueren Zeit, welche ihren aller
natürlichen gesellschaftlichen Ordnung mehr oder weniger verderb
lichen Bestrebungen eine wissenschaftliche Färbung zu geben bemüht
sind, und oft einen großen kritischen Scharfsinn bethätigen, wie die
Kommunisten: Babeuf, Owen, Proudhon, die Sozialisten: Henri von
St. Simon, Louis Blanc, Ferd. Lassalle, Marx etc. von Bedeutung, weil
ja jene gar keine ünternehmerthätigkeit des Einzelnen zu kennen,
sich zu ihrer Aufgabe gestellt haben, während diese gerade die Unter-
nehmerthätigkeit und den Unternehmergewinn und das Recht ihres
Daseins zu bekämpfen gezwungen sind, um zu nichts anderem als
jenen märchenhaften Wünschen ihrer gleichgesinnten oder besser
gleichträumenden Vorgänger gelangen zu können.
Mit Adam Smith, dem eigentlichen Begründer unserer Wissen
schaft (geb. 1723, gest. 1790) beginnt, wie in so manche wirt
schaftliche Erscheinung, auch in die des Unternehmergewinnes die
wissenschaftliche Forschung zu dringen, und von da ab gibt es nur
sehr wenige Nationalökonomen, welche über diese Materie gar nicht
nachdenken; eine solche Ausnahme bildet noch Chevalier*). Aber
sonderbar! Während der Unternehmergewinn der Gegenstand der weit
schweifigsten Erörterungen wurde, hat das Unternehmen selbst
noch lange niemanden zur eingehenden Untersuchung seines Wesens
veranlasst. Wir werden deshalb auch gezwungen sein in diesem
Teil unserei Arbeit vorzüglich dem Unternehmergewinne unsere
Aufmerksamkeit zu widmen.
Seit Adam Smith nun gewinnt die Ausarbeitung der Theorie
über denUuternehmergewinn immer schärfere Formen, und sie strebt
der Wahrheit in dem Maße entgegen, als die Wirkungen des Unter
nehmens durch ihre historische Entwickelung sich aus den Faktoren
der Güterverteilung hervorheben, und in dem Maße als die theore
tische Forschung sich des Gegenstandes bemächtiget.
Kau“) bespricht die Geschichte der Theorie über den Unter
nehmergewinn kurz folgendermaßen: «Frühere Schriftsteller rechnen
^ Unternehmergewinn — Rau nennt ihn «Gewerbsgewinn«)
wirk ich zu der Kapitalrente und zwar entweder mit gänzlicher Ver
mischung beider (Adam Smith. — Ricardo, Grundgesetz S. 92 — von
Schlözer, Staatswirtsch. L, 53. - M. Culloch, Grunds. S. 81. — Senior
(vermutlich zugleich Verfasser des Aufsatzes im Quarterly Rev. Jan.
1831) fasst Zinsrente und Gewerbsgewiiin unter der Benennung Profit
‘) Cours d^écouomie politique (Paris 1842).
Grundsätze der Volkswirtschaftslehre (Heidelberg 1868). §. 238.
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