staat Polen, dem man Quell- und Mündungsstrecke sichern zu
müssen meinte, bis zur schroffen Ungerechtigkeit gegen die
Arbeit Jener, die allein den Strom wirklich gebändigt hatten
(Werderkultur, Eindämmung gegenüber dem kongreßpol-
nischen Weichselzustand (1777).
Eine weitere Schwierigkeit erwächst für die Gültigkeit der
Stromgrenze daraus, daß gerade Ströme von der Eigenart des
Hwangho, des Indus, der Weichsel oder des Tigris in jenen
Zeiträumen staatlicher Unsicherheit, in denen sie ihre Scheide-
kraft erst recht erweisen sollten, durch Bettverlegungen und
Laufausbrüche infolge mangelnder Strombaupflege häufig ver-
sagen. 'So quittiert der Hwangho eigentlich jede Periode staat-
licher Unordnung in China mit zerstörenden Ausbrüchen und
Laufverlegungen (778) wie auch die Weichsel, der Indus und
die hinterindischen Ströme.
Ganz besondere, vergleichbare geographische Erscheinungen
mit vergleichbaren geopolitischen F, olgerungen sind die Stufen-
landschaften der Donau und des Yangtse. Beide sind in erster
Linie Verkehrsströme, haben aber dennoch klare, für die Staats-
bildung wichtige Gefällstufen, mit einigen zur geschlossenen
politischen Bildung geradezu einladenden Beckenformen und
Vermittlungsgauen (1779).
Freilich verrät eine genaue Prüfung der staatenbildenden
Eigenschaften der Donau (780) die innere biogeographische Un-
wahrhaftigkeit gewisser, viel behaupteter Grundlagen der
Donaumonarchie, deren Anerkennung zur Legende gestempelt
worden war. Aber der unvereinbare Gegensatz in Staatsrecht
und Rechtsphilosophie zwischen Fluß- und Wasserscheiden-
grenze läßt sich vielleicht an dem ganzen Dreistromproblem
Deutschlands, wie es R. Kjellen gezeichnet hat (787), schlagend
erweisen,
Ein Zwischenstromland in „Zwischeneuropa“, das im
Kleinen in zweitausendjähriger Geschichte die Schicksale des
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