Full text: Grenzen in ihrer geographischen und politischen Bedeutung

zwischen Boden und menschlicher Einfühlung in seine Forde- 
rungen nachzugehen und — oft an Resten uralter boden- und 
klimaverhafteter Bräuche — die Gründe der Erhaltung von Ab- 
grenzungen festzustellen. Immer kommt man auf den Zusam- 
menhang zwischen erdbestimmten und bodenwüchsigen Zügen 
und menschlicher Sitte, ob das nun an dem Brauch des Oster- 
feuers, Martinsfeuers, Fasten- und Johannisfeuers in den Rhein- 
landen (77), an der Erhaltung wesentlicher Weiderechte und 
ihrer Freizügigkeit selbst über hartumstrittene, befestigte Grenz- 
ränder hinweg (78), an Minderheits-, Staats- oder Volksrechten 
(Sachsenboden z. B.) sich erweisen lasse. 
Vielfach geben einen Anhalt dafür auch die unzweifelhaft 
geographisch abgestuften Rechtsformen der Grenzverlegung und 
Grenzbewahrung im kleinen wie im großen; vom Grenzbegang, 
von den Rechtsformen bei der Abmarkungserneuerung bis zu 
den großen, berühmten Friedensschlüssen (z9), den Kaufver- 
trägen von Land und Leuten (Florida, Louisiana, Alaska, Pa- 
nama, Karolinen und Marianen sind doch rite gekauft worden!), 
den Annexionserklärungen und Flaggenhissungen. In vielen 
dieser Scheinrechtshandlungen tritt allerdings doch der Begriff 
der Selbstbestimmungsmündigkeit als einfaches Werturteil des 
Stärkeren zutage (20), das Erdkunde und Geschichte zuweilen 
bestätigen, häufiger verwerfen. 
Gestalten wir den großen Zug dieser Anregungsreihein Einzel- 
heiten weiter aus, so ist es zunächst der Rechtsbegriff ausmär- 
kischer Gebietsteile und das Verhältnis der politisch-geogra- 
phischen und kultur-geographischen Grenzbestimmung zu ihm, 
das uns beschäftigt, in der die in sich zu feste Gau- oder Land- 
zelle meist eine Verlegenheit schafft, indem sie dem Zentralis- 
mus, der Bürokratie unliebe, ja verhaßte, der Selbstverwaltung 
und Freiheit aber liebe Ausnahmszustände bedingt. 
Im privaten Grundbesitz ist der Begriff ja wohl vertraut; die 
Selbständigkeit großer Güter gegenüber den für ihre Lebens- 
2”)
	        
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