Full text: Grenzen in ihrer geographischen und politischen Bedeutung

wir lange vor unseren Ministern und Sonderkommissaren der 
besetzten Gebiete dort eine Reihe besserer Maßnahmen zur 
Wahrung der Grenze, wenigstens in der Theorie. 
Dazu gehörten etwa, mitten in einem seit 1911 tobenden 
Bürgerkrieg geschaffen, ein sogenanntes Grenzverteidigungs- 
amt in China mit zahlreichen Grenzverteidigungsbureaus (12.7. 
1919!) Grenzverwahrungskommissäre bestimmter Grenzgebiete, 
der meist gefährdeten Nordwestgrenze z. B. (die es übrigens auch 
in Indien als ständige Stelle gibt!), und zwar neben der eigent- 
lichen militärischen Schutzorganisation. Alle chinesischen Sied- 
ler in Urga, Kobdo, Uljassutai, Maimatschin ressortieren in ge- 
wissen Dingen direkt zu dem betreffenden Grenzgeneral, der 
ihr natürlicher Verteidiger auf der inneren Linie ist. 1920 
wurde die Grenzschutzkommission das Opfer innerer Wirren 
und des Ehrgeizes ihres Chefs; schwere Grenzeinbußen in der 
Mongolei, in der Folge deren Verlust, waren das Ergebnis des 
Sieges innerer Parteiwut über gesunde Grenztheorie. Der 
„Staatskommissar für besetzte Gebiete“ ist eine ähnliche Ein- 
richtung. Alles auf Grenze, Epithelarschutz Bezügliche müßte 
außerhalb des Parteikampfes stehen und frei von ihm gehalten 
werden! 
Schließen wir diese flüchtige Durchwanderung der Grenz- 
literatur überschauend ab, so ist der Eindruck: gegenüber dem 
ungeheuren Reichtum des Gebiets an Erscheinungen steht eine 
unbegreifliche Armut, um nicht zu sagen Armseligkeit der 
Literatur, aus der wenige Werke und wissenschaftliche Vor- 
kämpfer herausragen. Diese Grenzwächter sind für zahlenstarke 
Völker oft in mäßiggroßen Beratungszimmern unterzubringen; 
ein Zustand, der an das Wort des Tschechenführers Palacky 
gemahnt: „Wenn dieser Plafond einfällt, ist die tschechische 
Nation tot!“ Es war der Plafond des Zimmers, in dem vor 
wenig mehr als hundert Jahren die Forderung der heutigen 
Tschechoslowakei geboren wurde (37)! 
38
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.