Full text: Grenzen in ihrer geographischen und politischen Bedeutung

zurückwarf. Der Uferstreifen am Pazifischen Ozean und der 
Landstrich nördlich des Amur blieben in russischer Hand; und 
damit war Ostasien von der nordischen Anökumene abgedrängt, 
die es seitdem rastlos durch Unterwanderung und wirtschaft- 
liche Durchdringung zurückzugewinnen strebt. Unabhängig 
davon geht ein zähes Ringen um eine kürzeste nordische Flug- 
linie, dessen neueste Symptome die Okkupationen in Wrangel- 
land durch Kanada, die Besitzerklärungen der Sowjets über 
das von ihnen nördlich zum Nordpol reichende Gebiet sind. 
Das ist der augenblickliche Stand der immer noch sub judice 
liegenden Frage der Schutzanlehnung an die nordasiatische 
Anökumene. Er zeigt in einer solchen Betrachtungsweise seiner 
Vorgeschichte zum wenigsten, welcher große Zug in Menschen 
und Völker kommt durch das Ringen um Erweiterung des 
bewohnbaren Raumes der Erde gegen Pol, Meer, Steppe, Hoch- 
gebirge, durch den Kampf um Erweiterung der Grenzen der 
Menschheit, der zugleich mit dem Vortragen des Machtge- 
dankens in das für unbewohnbar gehaltene Gebiet geführt 
werden muß. Er ist kennzeichnend für die nordasiatische und 
nordpazifische Ausdehnung Rußlands; er gibt ihr das heroische 
Gesicht, auch wenn sie vom Verkauf Alaskas, der Rückbildung 
der nordpazifischen Umrandungspolitik, dem Zusammenstoß 
mit Japan zu ozeanischen Zusammenbrüchen führte, denen 
Neuerdings kontinentale Gewinne gegenüberstehen (Mon- 
golei!) (53). 
Solche Beispiele scheinen uns so überzeugend, daß wir tat- 
sächlich zum Begriff einer für jeden Menschen und jede Men- 
schengruppe verschiedenen Putativ-Anökumene, einer nur 
ihnen glaubhaften Unwohnlichkeit kommen könnten, einer 
relativen Anökumene im Gegensatz zur absoluten. Ihre bloße 
Erwähnung zeigt, wie wenig in allen Grenzbegriffen und Grenz- 
Streitigkeiten mit reinen starren Rechtsbegriffen und staats- 
wissenschaftlichen Definitionen gewonnen ist, wie sehr man 
BY
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.