Object : L' economia italiana dal 1919 al 1929

TAVOLA III. - N. 5. — Saggio d'interesse sui depositi a risparmio presso le Banche ordinarie.

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Das Mercantilsystem. 495 Indessen so sehr diese Maassregeln noch in Kraft und Blüthe standen, sie trugen doch schon im 18, Jahrhundert deutlich erkennbar ihren Todeskeim in sich. Sie wurden so unsinnig gehäuft, dass sie sich gegenseitig neutralisirten und eben ihre beständige Steigerung beweist, dass sie die gehegten Erwartungen nicht mehr erfüllten. So sehr man sich noch um sie kümmerte, so hatten sie doch factisch aufgehört, eine wirklich in grossartigem Maassstab vorwärts treibende Kraft zu sein. Innerlich waren auch sie schon im Verfall und sie waren das, nachdem sie kürzere Zeit, als die alte Handwerksordnung, heilsam gewirkt hatten. Es gehört heute zu den nationalökonomischen Gemeinplätzen, dass es unsinnig sei, prineipiell und unbedingt für Freihandel oder Schutzzoll zu sein. Man müsse im einzelnen Fall untersuchen, ob und welcher Schutzzoll nützlich sei. Unzweifelhaft ist dieses richtig. Schutzzölle können wünschenswerth sein im Interesse der Selbständigkeit des Landes, im Interesse der Herstellung eines besseren Gleich-Zewichts zwischen verschiedenen nationalen Productionszweigen, Ihre Forterhaltung kann wünschenswerth sein zur Vermeidung jäher Wechsel der wirthschaftlichen Verhältnisse oder zur zeitweiligen Fernhaltung einer Concurrenz, die durch Schleuderpreise den Markt ruinirt. Besonders können Schutzzölle am Platz sein, um einem jungen aufstrebenden Productionszweig vascher über die Anfangsschwierigkeiten wegzuhelfen. Es ist Wahr, dass die dauernden Interessen einer Nation mit den Momentanen Interessen der Kaufleute und Consumenten der ganzen Welt nicht nothwendig zusammenfallen, und dann hat der Staat als Hüter der nationalen Interessen das Recht und die Pflicht, diese mit aller Macht zu wahren. Denn derjenige Staat, der sich selbst dauernd stark, reich und hochcultivirt macht, dient auch dem Fortschritt der Menschheit am Besten, Schutzzölle sind Eines unter vielen Mitteln, durch die der Staat diese Aufgabe erfüllen kann und diese Auffassung. der Schutzzölle hat ihr volles Recht gegenüber den Einseitigkeiten abstracter Freihändler. Aber man darf aus dieser Auffassung nicht ein allgemein günstiges Vorurtheil für Schutzzölle ab-
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