I. Abschnitt. Allgemeine Lehren. B
Zentralmächte haben nur eine geringfügige Schuld im Auslande
lande kontrahiert. Die Ententestaaten dagegen haben große Beträge
im Auslande aufgenommen, dem sie also jährlich bedeutende Summen
zu zahlen haben. Der größte Teil der Schulden der Entente an
das Ausland diente zur Deckung der dortigen Einkäufe an Munition,
Lebensmitteln, Schiffen usw.; es hat also keine Übertragung von Geldmitteln
stattgefunden, sondern nur eine Transaktion, indem der
Schuldnerstaat nicht den Produzenten, sondern den Geldleihern
obligiert ist. Auch sonst haben die Anlehen tief ins wirtschaftliche
Leben eingegriffen, wie wir dies weiter unten eingehender untersuchen
werden. Nur mit Hinsicht auf die phantastische Ausdehnung
des Staatskredits liegt der Schluß nahe, daß diese fast wahnsinnige
Ausdehnung des Staatskredits ein gewichtiges Veto gegen Staatsschulden
bildet, ganz abgesehen davon, daß diese kolossale Ausdehnung
nur dem Geist der Vernichtung diente und kaum andere
Resultate hinter sich gelassen hat, als die Verarmung Europas. Die
historisch entwickelten Formen des Staats- und Gesellschaftslebens
sind in der Weise untergraben, daß ein Retablissement kaum denkbar
ist, wenigstens für lange Zeit nicht. Dies hätte jedenfalls ein
Zustand, der dem Staatskredit engere Grenzen gesetzt hätte, verhindert
und wir stehen nicht an zu behaupten, daß wir die eventuell
sich ergebenden politischen Folgen als weniger gefährlich betrachten,
als jenes Resultat, wonach ein großer Teil der männlichen Bevölkerung
auf dem Schlachtfelde modert, ein Teil auf dem Siechenbett
ruht, der übrige verarmt, weite Landesgebiete verwüstet und
verödet, wirtschaftliche, kulturelle und ethische Werte vernichtet
sind, zu Nutz und Frommen einiger Politiker und Heereslieferanten.
Die Schwierigkeit der Regelung der interalliierten Schulden der
Entente drückt schwer auf die europäische Volkswirtschaft und ist
überdies ein gefährliches politisches Moment.
6. Die Grenznutzentheorie. Die Grenznutzentheorie hat
es versucht auch von ihrem Standpunkte die Erscheinungen des
Staatskredits zu erklären (Sax, Ricca-Salerno usw.). Natürlich
ist auch der Staatskredit jenem allgemeinen Wertgesetz unterworfen,
wonach die Wirtschaft nach der höchstmöglichen Steigerung des
Wertes trachtet. Wie in der Privatwirtschaft, so treten auch in
der Staatswirtschaft außerordentliche Bedürfnisse auf, welche Befriedigung
heischen. Diese außerordentlichen Bedürfnisse erfordern
eventuell solche Opfer, welche nur dann gebracht werden können,
wenn andere Bedürfnisse nicht befriedigt werden und wenn das
neue Bedürfnis große Opfer erfordert, müssen eventuell wichtige
Bedürfnisse unterdrückt werden. Hier tritt nun der Staatskredit
Földes, Finanzwissenschaft. 2. Aufl.
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