sicherte, es sei doch ein Blumenstrauß sichtbar gewesen. Ich ent-
gegnete dem Herrn, daß er sich im Irrtum befinde, konnte ihn
aber hiervon erst überzeugen, als ich ihm das Diapositiv vorwies.
Derlei Erfahrungen und viele systematischen Versuche haben
die Psychologen veranlaßt, in. forensischem Interesse Regeln auf-
zustellen, nach denen sich der Fragende zu richten hat, wenn er
nicht seinerseits den Gefragten im Sinne einer bestimmten Ant-
wort einstellen will. Nach O. Lipmann gilt folgendes:
1. Unbedingt zu vermeiden sind Voraussetzungsfragen, d. h.
solche Fragen, die einen Tatbestand als bekannt voraussetzen.
Hierher gehört z. B. die Frage: „Was für eine Krawatte hatte
der B an?“ Denn sie setzt voraus, daß der B eine Krawatte an-
hatte. 2. Zu vermeiden sind auch unvollständige Disjünktions-
fragen, z. B. die Frage: „War die Krawatte des B schwarz oder
weiß?“ Denn sie kann ja auch eine andere Farbe gehabt haben.
3. Auch die Erwartungsfragen, d. h. diejenigen, welche an-
deuten, daß sie eine der beiden Antworten ja oder nein erwarten,
sind bedenklich. So ist z. B. die Frage: „War B.s Krawatte nicht
schwarz?“ zu vermeiden. 4. Bedenklich sind auch die Fragen,
welche die Erwartung einer bestimmten Antwort nicht enthalten,
die jedoch tatsächlich nur mit ja oder nein beantwortet werden
können. Hierher gehört z. B. die Frage: „War die Krawatte des
B schwarz?“ Auf solche Fragen erfolgt häufiger die Antwort
„Ja“ als die Antwort „nein“. 5. Weniger gefährlich sind voll-
ständige Disjunktionsfragen wie z. B. die: „Hatte B eine Kra-
watte an oder nicht?“ 6. Noch günstiger sind die Bestimmungs-
fragen, d. h. Fragen wie: „Wie war-B bekleidet?“ Hier wird
durch den Zeugen der Tatbestand bestimmt. Die Antwort nähert
sich hier am meisten der spontanen Aussage, die vor allen Ant-
worten auf Fragen den Vorzug verdient.
Die Suggestion oder suggestive Einstellung der Persönlich-
keit im Sinne der Wachsuggestion ist von der bisher behandelten
gewöhnlichen Einstellung nicht scharf zu trennen. Sie liegt
2 Marbe, Werbung. 17