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Gliederung.
Zusammenfassung Seite 3
Il. Erster Abschnitt: Die Einzelbestimmungen des Gesetzentwurfes.
1. Die Angaben von Abreden bei Ausschreibungen von ausländischen Stellen. . . Seite 9
2. Die Angabe von Verständigungen bei Ausschreibungen deutscher privater Stellen a AO
3. Die geringste „Unrichtigkeit‘“ oder „Unvollständigkeit‘‘ der Angaben wird mit
schweren Strafen bedroht . . . OR
4. Die Forderung der Abgabe der Beteiligten an einer Verständigung .. ... . . „mn
5. Die Gefährdung der Vertragstreue durch das Recht des Ausschreibenden auf
unmittelbaren Rücktritt und Preisherabsetzung ... . A
6. Bestrafung nur des Anstifters in $ 3; Stellung des Anbietenden selbst 12
II. Zweiter Abschnitt: Die grundsätzlich falsche Einstellung des Gesetzentwurfes.
1. Der Gesetzentwurf als Sondergesetz gegen den Lieferer steht im Widerspruch zu
der in der Reichsverfassung gewährleisteten Koalitionsfreiheit . . . Seite 14
2. Der Gesetzentwurf verkennt vollständig die übermäßige Ausnützung des freien
Wettbewerbes, insbesondere bei Ausschreibungen . . .". ; „CEO
3. Die Schäden der übermäßigen Ausnützung des freien Wettbewerbes, namentlich
für die Fertigindustrie‘. .. . LG
4. Die Berechtigung von ordnungsgemäß durchgeführten Schutzverfahren A
5. Die Verbände der Fertigindustrie als wichtigstes Mittel für eine volkswirtschaftlich
gesunde Ordnung das Wettbewerbes und für die Lösung gemeinwirtschaftlicher
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