Die Berechnung der Selbstkosten.
In der Begründung der Kalipreiserhöhung führte der Vertreter des
Syndikats aus, daß sich der Netktoerlöspreis im Jahre 1926 bei einem ge-
schäßten Absaß von 11 Millionen Doppelzentner Reinkali für jeden Doppel-
zentner auf 13,26 Mk. stellk. Als engere Selbstkosten wurden 8,26 Mk. an-
gegeben. Da dieser Betrag selbst den Vertretern des Reichswirtschafts-
ministeriums zu hoch erschien, wurde die Sitzung des Reichskalirats vertagk
und eine Kommission, bestehend aus Vertretern der Industrie bzw. des
Syndikakts und der Kaliprüfungsstelle des Reichswirtschaftsministeriums unter
Hinzuziehung von Arbeitnehmervertretern des Reichskalirats, eingesetzt. Zur
Frage der Wirkschaftlichkeit der Industrie wurden dann zu den vorliegenden
Berechnungen des K ali sy n d ik a t s auch Berechnungen von der Kali-
prüf un g s st ell e und von den Vertretern des Reichs wir t schaf t s-
ministeriums vorgenommen. Die. gem einsame Stellung-
nahme des Reichs wir tscha f ts ministeriums und der Kali-
prüfun gs stelle führte zu folgendem Ergebnis.
I. Die Ermittlung der sogenannten „engeren Selbstkosten", also Unkosten für Löhne
und Gehälter, Kohlen, Materialien, Sprengstoffe, Reparaturen und allgemeine
Unkosten, jedoch ohne Berücksichtiqung der Abschreibungen, ist auf Grund von
Unterlagen erfolgt, welche voneinander abweichen. Ein unmittelbarer Vergleich
bei den einzelnen Kostenfaktoren war daher nicht möglich.
[II. Die Ergebnisse, zu denen die beiden grundsätzlich verschiedenen Berechnungs-
arten führten, waren wesentlich nicht verschieden, wenn die Gesamtsummen der
engeren Selbstkosten einander gegenübergestellt wurden..
III. Als allgemeine Auffassung des Reichswirtschaftsminissteriums und der Kali-
prüfungsstelle wurde festgestell,. daß die für den Durchschnitt sämtlicher
arbeitenden Werke errechneten „engeren Selbstkosten" in den letzten sechzehn
Monaten zwischen 7,20 Mk. (Grundlage 12 Millionen Doppelzentner Reinkali)
und 8,26 Mk. (Grundlage 11 Millionen Doppelzentner Reinkali) geschwankt
haben, wenn man die besonders günstigen Monate (z. B. Februar 1925:
5,26 Mk.) und die besonders ungünstigen Monake (z. B. Dezember 1925:
9,64 Mk.) ausschaltet. Legt man die Verhältnisse 1. Januar bis 30. April 1926
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Kaliprüfungsstelle auf Grund von Angaben der Werke errechnet worden sind.
[V Est! angenommen werden, daß die Feststellung zu II]. gewisse stille Reserven
que der Annahme, daß der Nettoerlös, wie vom Kalisyndikat angegeben,
12:2 zn zkettsgt würde sich nach den einzelnen Berechnungen folgender Über-
Syndikat Prüf ct ftelle veusthets
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Netto-Erlss. . . . 13,26 13,26 13,26
Engere Selbstkosten. . . j 8,26 7,69 | 7,20
Mithin Überschuß | 9.~ . mt M T
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