fullscreen : Die Heimarbeit im Kriege

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IX.  Der  Heimarbeiters  chlch  im  Ausland.
I.  England.
Tas  englische  Lohnämtergesetz,  das  Ende  1909  durch  fast  einstimmigen ­
  Parlamentsbeschluß  geschaffen  war  und  zunächst  nur
vier  Gewebbe,  die  Kettenschmiederei,  die  Schachtelmacherei,  gewisse
Zweige  der  Spitzenindustrie  und  die  Herren-  und  Knabenkonfektion
regelte,  wurde  schon  1912  auf  fünf  weitere  große  Gewerbe  ausgedehnt: ­
  die  Zuckerbäckerei,  das  Konservieren  von  Früchten,  die  Hemdennäherei, ­
  die  Anfertigung  von  Zinn-  und  Emaillehohlaefäßen,
einige  Zweige  der  Stickerei  auf  Leinen-  und  Baumwolle  und  das
Rollen  und  Bügeln  in  Dampfwäschereien.  Die  Stickerei  und  Hemdennäherei ­
  ist  eine  wesentlich  ländliche,  namentlich  in  Irland  betriebene ­
  Heimarbeit;  Hohlwaren  werden  in  dem  örtlich  streng  begrenzten ­
  Bezirk  von  Lye  hausgewerblich  hergestellt;  die  übrigen
Gewerbe  beschäftigen  mit  Ausnahme  der  Bügelei  eine  ringelernte, ­
  auf  tiefster  Stufe  stehende,  völlig  unorganisierte  loeibliche
  Arbeiterschaft.  Man  rechnet,  daß  durch  diese  Ausdehnung
160  000—200  000  Arbeiter  dem  Gesetz  neu  unterstellt  sind.  Nach
den  während  des  Krieges  herübergekommenen,  allerdings  nicht  nachprüfbaren ­
  Mitteilungen  ist  1916  auch  die  Herrenmaßschneiderei
einbezogen.
Die  Ausdehnung  des  Gesetzes  auf  wichtige  neue  Gewerbe  ist
bei  dem  Ernst,  mit  dem  man  in  England  an  seine  Durchführung
gegangen  ist,  die  beste  Anerkennung  dafür,  daß  das  System  sich
auch  in  einem  so  stark  in  die  Beziehungen  des  Weltverkehrs  verflochtenen ­
  Lande  wie  England  bewährt  hat.  Der  amtliche  Bericht
von  1913  über  die  Wirkung  der  Lohnämter  schätzt  die  Zahl  der
Arbeiter,  die  unter  das  Gesetz  fallen,  auf  400  000,  von  denen  ettva
70  v.  H.  Frauen  sind.  Bei  der  Kürze  der  Zeit,  die  seit  den  letzten
Lohnfestsetzungen  verflossen  ist,  hält  der  Bericht  mit  Werturteilen
uoc£)  sehr  zurück.  Sehr  bemerkenswert  ist,  was  über  die  Umgehungen ­
  des  Gesetzes  mitgeteilt  wird.  Es  sind  Beamte  voni
Handelsamt  ernannt,  welche  die  Aufgabe  haben,  etwaige  Klagen
            
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