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tische Tendenz verrät erst der Tarif von 1725, der in einer Zeit
entstand, da über die Niederlande sich ein friedlicher politischer
Himmel wölbte und es daher nicht nötig schien, den Tarif nach
rein finanziellen Gesichtspunkten zu gestalten. Dieser Tarif brachte
in vielen Punkten eine Herabsetzung der Abgaben sowohl in Ein-
wie Ausfuhr. Man wünschte die zum Teil durch die Kriegsverhält-
nisse entstandene Belastung zu vermindern und dem Handel, dessen
Rückgang in einzelnen Zweigen bemerkbar war, wieder mehr Freiheit
zu geben!). So machte dieser Tarif auch zum ersten Male den Ver-
such, die Durchfuhr für gewisse Artikel durch ein milderes Ver-
fahren zu erleichtern; er sah für Butter, Käse, Speck und Schinken,
die in das Land mit der Absicht der Wiederausfuhr eingeführt
wurden, eine zeitweilige Niederlage bei der Admiralität oder unter
sonstiger Kontrolle vor; diese Waren unterlagen dann nur dem
Einfuhrzoll. Für Waren, wie Blech und deutsche und brabantische
Leinwand, die, wenn nach Spanien bestimmt, frei vom Ausfuhrzoll
waren, wurde ausdrücklich festgesetzt, daß sie auch dann davon frei
seien, wenn sie unmittelbar von einem Schiff in das andere um-
geladen oder in ein Lagerhaus der Admiralität geschafft worden
waren. Das war eine besondere Begünstigung des Handels mit
Spanien und betraf Waren, deren Ausfuhr man auch in Hamburg
begünstigte. Sonst waren freilich manche Zollsätze noch recht hoch;
und in Hamburg und Bremen war das Meiste niedriger tarifiert;
der holländische Tarif nahm 4—5, der hamburgische 1, der bremische
nur 1% vom Wert?). Der „liberale Geist‘, den man an diesem
Tarif gerühmt hat?), fand sich auch wohl nicht so sehr in den Zoll-
sätzen, sondern in stärkerem Maße in der Art der Einziehung, die
auf die Redlichkeit der Kaufleute rechnete und eine milde Kontrolle
mit schneller Abfertigung vorsah.
Als nun trotz dieses Tarifs der Handel nicht recht gedeihen
wollte und sich die Konkurrenz des Auslandes fühlbarer machte‘*),
kam man um die Mitte des Jahrhunderts auf den Gedanken einer
gründlichen Umwälzung des Tarifs und des Zollwesens. Namentlich
*) Verviers, 5. 10T.
2) Vgl. Serionne, S. 481 ff.; bei ihm auch der Tarif von 1725.
S) vanıden Brink, 5.29.
4) Auch der französische Gesandte nahm 1728 eine „diminution du commerce‘‘
für die Niederlande an (Recueil des instructions etc., II, S. 478, 481).
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