Full text: Bulgariens wirtschaftliche Zukunft

einsetzen, so wird ausländisches Kapital nicht entbehrt wer- 
den können. Die staatliche Förderung der bulgarischen In- 
dustrie erstreckt sich in erster Linie auf die Verarbeitung der 
agrarischen Rohprodukte durch Großmühlen für die Aus- 
fuhr, Zucker- und Spiritusfabriken sowie Brauereien für 
den Landeshedarf. In zweiter Linie besonders auf die Tex- 
tilindustrie zum Ersatz für die alte bulgarische Hausindustrie, 
die durch die österreichische Einfuhr verdrängt worden ist. 
Demgemäß richtet der staatliche Schutz der bulgarischen In- 
dustrie sich mehr gegen die Konkurrenz österreichischer als 
deutscher Erzeugnisse. Aussichtsreich dürsste im Lande der 
geborenen Gemüsebauern die Konsservenindustrie erschei- 
nen. Die Schaffung anderer Industrien wird wesentlich 
abhängen von dem Umfange der Bulgarien zufallenden 
Bodenschätze an Mineralien u. dgl. 
Das bulgarische Industrie-Förderungsgesetz, das ein- 
zelnen Fabriken unter Umständen monopolistische Rechte für 
bestimmte Bezirke einräumt, Zoll- und Frachtvergünstigun- 
gen und erhöhte Preise bei Lieferungen für Staat und öf- 
fentliche Verbände gewährt, behandelt mit ausländischem 
Kapital arbeitende Unternehmungen auf gleicher Stufe mit 
den rein bulgarischen. Voraussetzung ist indessen eine bul- 
garische Leitung, die natürlich die Verwendung deutscher 
Organisatoren, Ingenieure u. dgl. nicht ausschließt. Auch 
die Verwendung ausländischer Rohstoffe, soweit sie im In- 
lande nicht oder nicht ausreichend vorhanden, und die Be- 
nutzung ausländischer Maschinen schließt in Bulgarien zu 
gründende Fabriken keineswegs von dem Genuß jener Vor- 
rechte aus, die das Industrie-Förderungsgesetz in umfassen- 
dem Maße gewährt. Die Durchschnittslöhne sind niedrig ~ 
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