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Zweiter Teil. Lande!. V. Landeisunternehmung re.
4. Die Genossenschaften.
Von Lans Crüger.
Lriiger, Handel und Genossenschaftswesen. sNach einem Vortrages. Berlin, Leonhard
Simion, (902. S. 4—6 und 5. (2—15.
Das Genossenschaftswesen gehört heute zu den volkswirtschaftlichen Gebieten, die
im hohen Maße die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich ziehen, es ist „aktuell". Noch
vor IVa Jahrzehnten war es schwer, die Tagespresse für das Genossenschaftswesen zu
interessieren, — heute wird die Entwickelung des Genossenschaftswesens in seinen
verschiedenen Zweigen mit der größten Aufmerksamkeit verfolgt.
Das Genossenschaftsgeseh definiert die Genossenschaft wie folgt: eine Gesellschaft
von nicht geschlossener Mitgliederzahl zur Förderung von Erwerb und Wittschaft der
Mitglieder mittelst gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes.
Es gibt kaum eine volkswirtschaftliche Organisation, die im Laufe der Jahr
zehnte so verschiedenattig beurteilt ist wie die genossenschaftliche. Schulze-Delitzsch hat
das Genossenschaftswesen 'nicht erfunden, er hat nur der Betätigung des genossenschaft
lichen Gedankens neue Wege gewiesen, er hat die Form gefunden, in der der urdeutsche
genossenschaftliche Gedanke für modern-wirtschaftliche Verhältnisse und Bedürfnisse Ver
wertung finden konnte; aber freilich, darin liegt ein solch' großes Verdienst, daß mit
Recht behauptet ist: Schulze-Delitzsch hat sich in den Genossenschaften selbst unvergängliche
Denkmäler errichtet. Es gibt wenige Volkswirte, die in gleichem Maße wie Schulze-
Delitzsch auf die wirtschaftliche Entwickelung bestimmend eingewirkt haben; er hat eine
neue wittschaftliche Betriebsform geschaffen, und die Genossenschaften sind ein wichtiger
Faktor des heutigen wirtschaftlichen Lebens geworden.
Die Genossenschaften, zu deren Förderung die deutschen Staaten heute Millionen
und Millionen zur Verfügung stellen, wurden in den fünfziger Jahren mit Mißtrauen
von den Behörden beobachtet. Es klingt wie eine Legende, daß Männer, die Genossen
schaften gegründet hatten, ohne dazu die polizeiliche Erlaubnis einzuholen, auf die
Anklagebank kamen, und man kann es heute nicht begreifen, daß Polizeibehörden bei
der Prüfung, ob ein Bedürfnis für die Gründung einer Kreditgenossenschaft vor
handen, — 'die Genossenschaft wurde als Versicherungsgesellschaft angesehen — die
Bedürfnisfrage verneinten. Die größten Schwierigkeiten hatte Schulze-Delitzsch zu
überwinden, um endlich Ende der sechziger Jahre die gesetzliche Anerkennung für die
Genossenschaften zu erringen.
Will man allgemein die wirtschaftliche Bedeutung der Genossenschaft kennzeichnen,
so kann dies geschehen, indem man die Genossenschaft als eine Ergänzung der Aktien
gesellschaft hinstellt. Zur Aktiengesellschaft vereinigen sich Kapitalisten; wo die Kapital
kraft des einzelnen nicht ausreicht zum Betriebe größerer Unternehmungen, da ver
binden sich die Kapitalien zur Aktiengesellschaft, und gewaltige Llnternehmungen werden
ins Leben gerufen, — zur Genossenschaft vereinigen sich die wittschaftlich schwächeren
Kreise, nicht Kapitalien, sondern die in den Personen und ihrer Leistungsfähigkeit
ruhenden Kräfte werden zusammengenommen, und wir sehen aus deren Verbindung
schließlich wirtschaftliche Mächte entstehen.
Ob es dabei eine Grenze für die Entwickelung des Genossenschaftswesens und
für die Anwendung der genossenschaftlichen Form gibt?
Es könnte vielleicht gesagt werden: Die Grenze liegt zunächst dort, wo die
Beseitigung der Arbeitsteilung unproduktiv wirtt. Die Genossenschaft beruht zum Teil
auf einer Beseitigung der Arbeitsteilung, indem sie in ihren Geschäftskreis eine Tättgkeit
cinbezieht, die bisher für die Mitglieder von anderen ausgeübt wurde; wo nun die Aufhebung