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Die Sole von Clemenshall ist farblos, wasserhell, beim Kochen tritt nnr
schwache Trübung ein.
Gegenwärtig arbeitet die Saline Clemenshall mit fünf Siedepfannen, die
zusammen 510 qm Pfannenfläche besitzen. Zum Trocknen des Salzes stehen
362 qm Pfannenfläche zur Verfügung. Die Saline steht in enger Betriebs
gemeinschaft mit der benachbarten Kgl. Saline Friedrichshall.
9- Kapitel.
Die Kgl. uiürtt. Kaiine Hall.
Die Geschichte der Saline zu Schwäbisch-Hall verliert sich bis weit in das
Mittelalter. Die mehrfach anzutreffende Vermutung, daß die Römer bereits die
Salzquellen von Hall benutzten, ist durch Urkunden nicht zu belegen. Wohl die
älteste, uns bekannte Urkunde über die Saline zu Hall ist die vom Jahre 1231,
in welchem Dokument König Heinrich VII. dem Kloster Denkendorf einen
Siede-Anteil geschenkweise zuspricht. Die zu Anfang des 19. Jahrhunderts so oft
in der Öffentlichkeit besprochenen Rechtsverhältnisse der Saline Hall, auf die
wir an andrer Stelle besonders eingehen werden, haben ihren Ausgang bereits
im 14. Jahrhundert genommen Z. Vom Jahre 1306 wissen wir, daß die Salz
quelle samt dem umliegenden Grund und Boden, dem Hcial, durch eine Besitz
vereinigung für ewige Zeiten in 111 Besitzteile geteilt wurde. Die Besitzer der
Salzquelle, welche der Stadt ihren Namen gab, gehörten hauptsächlich dem
Stadt- und Landadel von Hall an, auch waren einige Klöster an dem Besitz
beteiligt. Die Besitzer führten den Titel die „Herren vüm Grund und Boden
des Haals". Der Besitzanteil umfaßte ein Fuder zu 20 Eimern; ein Eimer
faßte 30 Maß. In den 111 vorhandenen, gleich großen und geeichten Salz
pfannen mußte jeder Siedeberechtigte zu gleicher Zeit zu sieden anfangen und
aufhören. Die eigentliche Siedearbeit wurde von angestellten Siedeknechten be
sorgt. Ueber die Namen der ältesten Besitzer sind wir leider nicht mehr unter
richtet, da die betreffenden Akten vermutlich in der großen Feuersbrnnst des
Jahres 1376 zu Hall verloren gegangen sind. Der Betrieb mit den Siede
knechten muß sich als nicht sehr wirtschaftlich erwiesen haben, denn im 14. Jahr
hundert begann sich ein Lehnsystem zu entwickeln, nach welchen: Grund und
Boden im Besitz der „Herren" blieb, während die Salzpfannen Bürgern zur
Nutzung in Erbpacht gegeben wurden. Als Entschädigung war eine bestimmte
Geldsumme zu zahlen, auch mußte alljährlich eine bestimmte Menge Küchen
oder Tafelsalz, die Hofschilpe, entrichtet werden. Es scheint, daß unter den
„Herren" dennoch von Zeit zu Zeit ein Besitzwechsel vor sich, ging; ein aus
dem Jahre 1496 vorhandenes Brunnenbau-Protokoll, welches ein Verzeichnis
aller damaligen Besitzer der Siedepfannen enthält, scheint diese Annahme zu
rechtfertigen. Der Ertrag war für den Lehnherrn meist sehr gering und betrug
im 14. Jahrhundert kaum einige Gulden. Später änderte sich das. In der
Zeit von 1478 bis 1529 war das Verhältnis des Lehnsertrages zum Erb
ertrage wie 6 zu 5, von 1531 bis 1584 wie 5 zu 7 und von 1548 bis zum
19. Jahrhundert etwa wie 1 zu 2.
1) C. F. Hufnagel, Beleuchtung der in Ansehung der Saline zu Schwäbisch-
Hall bestehenden Rechtsverhältnisse. Tübingen 1827, S. 4.