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geschäft in vielen Fällen um eine Kreditgewährung handelt, soll es doch im
Zusammenhang an dieser Stelle besprochen werden.
Nimmt ein Staat, eine Provinz, eine Stadt, eine Gesellschaft usw.
eine neue Anleihe auf, wird eine neue Aktiengesellschaft gegründet—■
ganz gleich, ob dies durch Umwandlung eines bereits vorhandenen Unter-
nehmens geschieht oder nicht —, oder wird das Kapital einer bestehenden
Gesellschaft erhöht, so werden die Obligationen oder Aktien meist einem
Bankhaus oder einem Konsortium sd. h. einer zu diesem Zweck ge
schaffenen Vereinigung) von Bankhäusern überlassen, das unter sonst gleichen
Bedingungen im S u b m i s s i o n s w e g e den höchsten Kurs bietet.
Das Bankhaus oder das Konsortium legt nunmehr die Effekten zur
Subskription auf: das Publikum wird durch Prospekte und Zeitungs
inserate zur „Zeichnung" aufgefordert. In der Zeichnungsaufforderung sind
die Verhältnisse der Gesellschaft und die Güte des Schuldners dargelegt
und Mitteilungen gemacht über den Zeichnungspreis, die Zeichnungsstellen,
die Zeit, während der die Zeichnung erfolgen kann, die Zinstermine des
Papiers, die Art der Kündigung oder Rückzahlung. Es wird angegeben, ob
die Zulassung des Papiers zum Börsenhandel bereits erfolgt, oder ob ein
diesbezüglicher Antrag gestellt ist, und wann die Zulassung vermutlich statt
finden wird; dies ist wichtig, da ein nicht zugelassenes Wertpapier erheblich
schwerer zu veräußern ist.
In dem Zeichnnngsschein verpflichtet sich der Zeichner zur Abnahme der
gezeichneten Papiere bzw. zur Abnahme des geringeren Betrages, der
ihm zugeteilt wird. Die Zuteilung geschieht nach freiem Ermessen der
Zeichnnngsstelle, und zwar tunlichst bald nach Schluß der Zeichnung.
Wird ein höherer Betrag gezeichnet, als der, der zur Verfügung steht,
liegt eine „Ü b e r z e i ch n u n g" vor, so tritt eine Kürzung der einzelnen
Zeichnungen ein. Die Zuteilung erfolgt dann in der Regel in der Weise, daß
guten Kunden und Zeichnern kleinerer Posten, von denen man annimmt,
daß sie das neue Papier als dauernde Kapitalanlage benutzen werden, ein
höherer Prozentsatz zugeteilt wird als den sogenannten „Konzert-
zeichner n", d. h. Leuten, die nur gezeichnet haben, um die Papiere
nach kurzer Zeit wieder, sobald der Kurs etwas gestiegen ist, zu verkaufen.
Effektenbanken. Leipzig 1890. Karl Theisinger, Effekten als Kapital
beschaffungsmittel der Unternehmung. Stuttgart 1932. Anschauungsmaterial
bringt Prion, Effekten und Verkehr in Effekten. Leipzig 1923.