Object: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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geschäft in vielen Fällen um eine Kreditgewährung handelt, soll es doch im 
Zusammenhang an dieser Stelle besprochen werden. 
Nimmt ein Staat, eine Provinz, eine Stadt, eine Gesellschaft usw. 
eine neue Anleihe auf, wird eine neue Aktiengesellschaft gegründet—■ 
ganz gleich, ob dies durch Umwandlung eines bereits vorhandenen Unter- 
nehmens geschieht oder nicht —, oder wird das Kapital einer bestehenden 
Gesellschaft erhöht, so werden die Obligationen oder Aktien meist einem 
Bankhaus oder einem Konsortium sd. h. einer zu diesem Zweck ge 
schaffenen Vereinigung) von Bankhäusern überlassen, das unter sonst gleichen 
Bedingungen im S u b m i s s i o n s w e g e den höchsten Kurs bietet. 
Das Bankhaus oder das Konsortium legt nunmehr die Effekten zur 
Subskription auf: das Publikum wird durch Prospekte und Zeitungs 
inserate zur „Zeichnung" aufgefordert. In der Zeichnungsaufforderung sind 
die Verhältnisse der Gesellschaft und die Güte des Schuldners dargelegt 
und Mitteilungen gemacht über den Zeichnungspreis, die Zeichnungsstellen, 
die Zeit, während der die Zeichnung erfolgen kann, die Zinstermine des 
Papiers, die Art der Kündigung oder Rückzahlung. Es wird angegeben, ob 
die Zulassung des Papiers zum Börsenhandel bereits erfolgt, oder ob ein 
diesbezüglicher Antrag gestellt ist, und wann die Zulassung vermutlich statt 
finden wird; dies ist wichtig, da ein nicht zugelassenes Wertpapier erheblich 
schwerer zu veräußern ist. 
In dem Zeichnnngsschein verpflichtet sich der Zeichner zur Abnahme der 
gezeichneten Papiere bzw. zur Abnahme des geringeren Betrages, der 
ihm zugeteilt wird. Die Zuteilung geschieht nach freiem Ermessen der 
Zeichnnngsstelle, und zwar tunlichst bald nach Schluß der Zeichnung. 
Wird ein höherer Betrag gezeichnet, als der, der zur Verfügung steht, 
liegt eine „Ü b e r z e i ch n u n g" vor, so tritt eine Kürzung der einzelnen 
Zeichnungen ein. Die Zuteilung erfolgt dann in der Regel in der Weise, daß 
guten Kunden und Zeichnern kleinerer Posten, von denen man annimmt, 
daß sie das neue Papier als dauernde Kapitalanlage benutzen werden, ein 
höherer Prozentsatz zugeteilt wird als den sogenannten „Konzert- 
zeichner n", d. h. Leuten, die nur gezeichnet haben, um die Papiere 
nach kurzer Zeit wieder, sobald der Kurs etwas gestiegen ist, zu verkaufen. 
Effektenbanken. Leipzig 1890. Karl Theisinger, Effekten als Kapital 
beschaffungsmittel der Unternehmung. Stuttgart 1932. Anschauungsmaterial 
bringt Prion, Effekten und Verkehr in Effekten. Leipzig 1923.
	        
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