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4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
im nächsten Jahre zu einer Einkommensteuer umgestaltet. Diese
Einkommensteuer war nur eine außerordentliche Steuer, welche zur
Deckung der durch den Kampf gegen Napoleon verursachten Kriegs
kosten diente. Disraeli nannte die Einkommensteuer die „dritte
Verteidigungslinie“ Englands. Anfangs war sie bloß eine Ergänzungs
steuer zu den Assessed taxes. Im Jahre 1799 wurde sie zur allge
meinen Einkommensteuer, welche auf dem Bekenntnis der Steuer
träger beruhte. Die englische Einkommensteuer ist im Grunde
keine eigentliche Einkommensteuer, sondern mehr eine Zusammen
fassung der einzelnen Ertragssteuern, 1 ) so daß in der Tat die ge
samten Steuerquellen erfaßt sind. In diese Ertragssteuern sind
aber gewisse, für die Einkommensteuer charakteristische Momente
eingeführt. Die gesamten Einkommensarten sind in fünf Klassen
(Schedules A —E) eingeteilt. In die erste Klasse gehören haupt
sächlich Einkommen aus Grund- und Hausbesitz, in die zweite
Klasse gehören namentlich aus der landwirtschaftlichen Benutzung
der Grundflächen stammende Einkommen, so die Einkommen der
Pächter; die zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken ver
wendeten Grundstücke und Häuser gehören nicht in diese Klasse,
sondern in Sch. D; in die dritte Klasse gehören die Einkommen
aus "Wertpapieren; in die vierte Klasse gehören die Einkommen
aus Gewferbe, Handel, Verkehr, Bergwerken, Dividenden von Aktien
gesellschaften usw. und alle in andere Klassen nicht gehörige Ein
kommen, in die fünfte Klasse Gehalte, Honorare, Pensionen, Arbeits
löhne. Diese fünf Klassen zeigen — wie ersichtlich — große Ähn
lichkeit mit den Hauptgruppen des Ertragssteuersystems. Die für
die Einkommensteuer charakteristischen Bekenntnisse werden nicht
für jede Klasse gewünscht. In der ersten und zweiten Klasse sind
nur Ertragsnachweisungen erforderlich; bei der dritten Klasse wird
die Steuer gleich bei jener Kasse abgezogen, die den Coupon ein
löst, ebenso bei der fünften Klasse die die Zahlung versehende Kasse,
Bekenntnis ist daher eigentlich nur bei der vierten Klasse nötig.
Als Prinzip gilt, daß das Einkommen nicht bei dem Berechtigten
besteuert wird, sondern bei der Quelle („stoppage at the source“),
und diesem Vorgang schreiben die Engländer die Vorzüglichkeit
ihres Systems zu. 2 ) Ein großer Teil der Besteuerten sieht nie jenen
') Wagner: Eine einkommensteuerartige Zusammenfassung eines Systems
von Ertragsteuern (Finanzwissenschaft, III. Teil, 8. 239). Nicholson: The five
schedules may well be regarded as so many distinct taxes (Public finance, 1895,
8. 449). Leroy-Beanlieu: Les cinqs cedules de l’Income tax peuvent et doivent
etre consideres comme des impots absolument distincts les uns des autres (Traits
des finances, 6. ed., 8. 525).
2 ) „Nur die Erhebung an der Quelle macht es möglich, jene allgemeine