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Betätigungs-
gebiete.
Einfluß auf die
Gesetzgebung.
Förderung der
kommunalen
Interessen.
Von den verschiedenen Betätigungsgebieten der amerikanischen
Chambers of Commerce und Boards of trade sind die wichtigsten:
die Einflußnahme auf die Gesetzgebung und Verwaltung des
Staats, die Pflege der örtlichen, kommunalen Interessen und die
Versorgung der Mitglieder mit statistischen Nachrichten.
Der Einfluß der amerikanischen Handelsvertretungen auf
die Gesetzgebung und die innere Politik überhaupt ist recht er
heblich. So hat die Handelskammer von New York die Angriffe
auf die amerikanische Währung abgewehrt, sie ist für die Rezi
prozität in Handelsverträgen, für internationale Schiedsgerichte,
für eine bessere Ausbildung des Handelsstandes eingetreten. Sie
hat für die Erbauung von Kanälen, Eisenbahnlinien und für die
Veranstaltung anderer Verkehrseinrichtungen gearbeitet. Andere
amerikanische Kammern haben ähnlich gewirkt. Doch gilt das
nur von den größeren, von den Handelsvertretungen, welchen
durch die Anzahl und die Bedeutung ihrer einzelnen Mitglieder
eine solche Stellung zukommt, daß ihre Wünsche und Ansichten
politische Faktoren darstellen. Weniger die Gründe, mit denen
in den Vereinigten Staaten eine Handelsvertretung für ein Gesetz,
für ein Unternehmen eintritt, bestimmen den Erfolg, als das
Ansehen, das sie besitzt. Deshalb ist die wirksame Einflußnahme
auf die Gesetzgebung auch im wesentlichen den großen Kammern
Vorbehalten. Die kleineren sehen sich mehr oder weniger auf die
Förderung lokaler Interessen beschränkt.
Auf dem Gebiete der Wahrung der kommunalen Interessen
finden die mittleren und kleineren Interessenvertretungen frei
lich ein großes Arbeitsfeld. Infolge des weitgehenden Zu
sammenhangs des politischen Parteilebens mit den Kom
munalverwaltungen steht in den Vereinigten Staaten das Selbst
verwaltungswesen auf keiner hohen Stufe. Von den Handel- und
Gewerbetreibenden wurden die Folgen der kommunalen Mißstände
am schwersten empfunden; es ist natürlich, daß ihre Vertretungen
sich bemühen, die Gemeindeverwaltungen durch ihre Mithilfe zu
unterstützen oder durch öffentliche Kritik zu ihrer Pflicht an
zuhalten. Es ist zu bemerken, daß die sich vorwiegend lokalen
Interessen widmenden Handelsvertretungen seltener dem Prinzip
des numerus clausus folgen als die großen, politischen Zielen
nachgehenden Kammern. —• Die Handelskammer zu Albany, die
nicht zu den großen Kammern gehört, welche auf eine politische
Rolle Anspruch machen können, bemüht sich, Albanys Handel
und Gewerbe dadurch zu fördern, daß sie Fabriken, welche neu
begründet werden, oder ihr Domizil verlegen, mit allen Kräften
nach Albany zieht, mit der Stadt zusammen den Hafen im Hudson
verbessert und eine systematische Propaganda für Albany als
Fremdenstadt macht. Indem sie Beziehungen zu einer Vereini
gung der Engroshändler unterhält, sucht sie Albany als Ein
kaufsstadt zu größerer Bedeutung zu verhelfen. — Eine Handels-