thumbs: Die Handelskammern

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Betätigungs- 
gebiete. 
Einfluß auf die 
Gesetzgebung. 
Förderung der 
kommunalen 
Interessen. 
Von den verschiedenen Betätigungsgebieten der amerikanischen 
Chambers of Commerce und Boards of trade sind die wichtigsten: 
die Einflußnahme auf die Gesetzgebung und Verwaltung des 
Staats, die Pflege der örtlichen, kommunalen Interessen und die 
Versorgung der Mitglieder mit statistischen Nachrichten. 
Der Einfluß der amerikanischen Handelsvertretungen auf 
die Gesetzgebung und die innere Politik überhaupt ist recht er 
heblich. So hat die Handelskammer von New York die Angriffe 
auf die amerikanische Währung abgewehrt, sie ist für die Rezi 
prozität in Handelsverträgen, für internationale Schiedsgerichte, 
für eine bessere Ausbildung des Handelsstandes eingetreten. Sie 
hat für die Erbauung von Kanälen, Eisenbahnlinien und für die 
Veranstaltung anderer Verkehrseinrichtungen gearbeitet. Andere 
amerikanische Kammern haben ähnlich gewirkt. Doch gilt das 
nur von den größeren, von den Handelsvertretungen, welchen 
durch die Anzahl und die Bedeutung ihrer einzelnen Mitglieder 
eine solche Stellung zukommt, daß ihre Wünsche und Ansichten 
politische Faktoren darstellen. Weniger die Gründe, mit denen 
in den Vereinigten Staaten eine Handelsvertretung für ein Gesetz, 
für ein Unternehmen eintritt, bestimmen den Erfolg, als das 
Ansehen, das sie besitzt. Deshalb ist die wirksame Einflußnahme 
auf die Gesetzgebung auch im wesentlichen den großen Kammern 
Vorbehalten. Die kleineren sehen sich mehr oder weniger auf die 
Förderung lokaler Interessen beschränkt. 
Auf dem Gebiete der Wahrung der kommunalen Interessen 
finden die mittleren und kleineren Interessenvertretungen frei 
lich ein großes Arbeitsfeld. Infolge des weitgehenden Zu 
sammenhangs des politischen Parteilebens mit den Kom 
munalverwaltungen steht in den Vereinigten Staaten das Selbst 
verwaltungswesen auf keiner hohen Stufe. Von den Handel- und 
Gewerbetreibenden wurden die Folgen der kommunalen Mißstände 
am schwersten empfunden; es ist natürlich, daß ihre Vertretungen 
sich bemühen, die Gemeindeverwaltungen durch ihre Mithilfe zu 
unterstützen oder durch öffentliche Kritik zu ihrer Pflicht an 
zuhalten. Es ist zu bemerken, daß die sich vorwiegend lokalen 
Interessen widmenden Handelsvertretungen seltener dem Prinzip 
des numerus clausus folgen als die großen, politischen Zielen 
nachgehenden Kammern. —• Die Handelskammer zu Albany, die 
nicht zu den großen Kammern gehört, welche auf eine politische 
Rolle Anspruch machen können, bemüht sich, Albanys Handel 
und Gewerbe dadurch zu fördern, daß sie Fabriken, welche neu 
begründet werden, oder ihr Domizil verlegen, mit allen Kräften 
nach Albany zieht, mit der Stadt zusammen den Hafen im Hudson 
verbessert und eine systematische Propaganda für Albany als 
Fremdenstadt macht. Indem sie Beziehungen zu einer Vereini 
gung der Engroshändler unterhält, sucht sie Albany als Ein 
kaufsstadt zu größerer Bedeutung zu verhelfen. — Eine Handels-
	        
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