fullscreen: Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

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396. Abgekürztes Zollverfahren in der Durchfuhr. 
Sn bet Bieget ist bet GoKobe## an#)enben, bod) fmm in ein&el' 
nen bazu geeigneten Fällen auch Wagenverschluß eintreten. 
Waaren, welche im Verkehre über bie fragliche Grenzstrecke sowohl m 
bet Gin- alß Slußful^t gostei finb, 3. 0. ©etteibe muß bem steten Me# 
beë Boßbeteineß, sowie (Begenftänbe, bei benen eine Bestäubung nbt 
besorgen iß, 3. B. gebtau^^te leere @ü(ie u. bgl. haben o^ie Be## 3% 
verbleibem^en ^ Gegenstänben, welche in bet Ein- ober Ausfuhr zoll 
pflichtig sind, und rücksichlich welcher eine Vertauschung zu besorgen steht, 
wenn bie Anlegung des amtlichen Verschlusses unanwenbbar erscheint, z. B. 
bei Ochsen, Kühen, Stieren, bie Beschreibung bet Gegenstand stattzufinben. 
3 miß Bebeiniß^O beß ^ranß^ottß unb guglci^ nlß Be^t^tigung 
bet bezahlten unb sichergestellten Gebühren wirb eine Zollquittung nach betn 
hier außgefüttten Formulare ausgestellt. 
Formular 
einer Zollquittung für bie Durchfuhr auf kurzen Strecken. 
Sßrobina Bo^en / r ; \ ^eclntntionßtegiftetß 
ï. k. Nebenzollamt I. Nach ober [ Udler. ) der Magazinsquittung. 
(Durchgangs-) Zollquittung Nr. 
Am (13. Mai) 1854 um 10 Uht-^^-Mittag entrichtet .... 
laut Einnahmeregister für Waaren im Durchgänge 
-mietn auf (1) Wagen bespannt mit (2) Pferben, als: 
aus . 
aus 
nach 
15 Kisten A. M. pr. 1500 Pfnnb Thon- 
waareu sebe Kiste mit 4 sächs. Blei 
siegeln 
Aeußerlich untersucht, gewogen noch 4 
österr. Blei an jebe Kiste angelegt. 
Entrichtete 
Krbühreu 
fl. I kr. 
Waggelb . . . 
Zettelgelb . . . 
Siegelgelb . . . 
Lagergelb . . . 
(Zollsicherstellung) 
Zusammen. 
Giltig zum Transport im Grenzbezirk - (Ottenborf) zur 
Austrittsbestätigung biß (Morgen Vormittag sieben Uhr) innerhalb bet ge- 
'Ģ" Tķķrà Ķ. k. (Rebenzoll-)Amt I. ' 
N. N. Einnehmet 
N N. Controlor. 
Austritts-Bestätigung. 
Am 13. Mai 1859 Nachmittags sieben Uhr nach äußerer Untersu 
chung unb Abnahme von 2 österr. Blei nach Sachsen ausgetreten. 
K. k. Nebenzollamt II. Ottenborf 
N. N. Einnehmer 
. N. N. Aufseher.
	        
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