Contents: Zur Frage der Naturalteilung

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die Wiesen Plan nummern: 1118; Flacher 83,096 ha. 
das Krautland „ 81; „ 2,23 ha 
Die Durchschnittsgröße der einzelnen Plannummer beträgt bei Wald 
12,64 ha, bei Äckern 0,178 ha, bei Wiesen 0,074 ha, bei Krantland 
0,028 ha. Sehen wir nun, wieviel Plannummern entbehrlich sein 
ivürden und wie groß in Wirklichkeit das einzelne landwirtschaftlich 
genutzte Grundstück ist. 
Zahl der 
wegfallenden 
Plannnmmern 
0/ 
io 
Wirkliche Zahl 
der 
Grundstücke 
Wirkliche 
Durchschnitts- 
große 
Äcker 
1076 
26,7 
2952 
24,3 
Wiesen .... 
332 
29,7 
786 
10,6 
Krautland. . . 
20 
24,7 
61 
8,7 
Die wirkliche Durchschnittsgröße eines Ackers beträgt also fast 
l 1 /* Morgen, die einer Wiese über 1 / i Morgen. Es ist bemerkens 
wert, daß gerade bei den Äckern in der Nähe des Dorfes die meisten 
Plannummern wegfallen würden, während an der Peripherie der 
Markung eine Plannummer so ziemlich gleichbedeutend mit einem Grund 
stück ist. Der Grund dieser Erscheinung wird wohl hauptsächlich der 
sein, daß in der Nähe des Dorfes die fruchtbarsten Äcker sind, die des 
halb imd auch wegen der geringen Entfernung von den Wirtschafts 
gebäuden die begehrtesten sind. Große Parzellierung weisen abgesehen 
von den kleinen Gärten, dem sog. Krautland, die Wiesen ans, die 
kleinste Wiesenparzelle ist 19 Dezimalen — 0,0065 ha groß. Immer 
hin können die Wiesen, deren Fläche ja auch im Vergleich zu der der 
Äcker bedeutend geringer ist, eine größere Parzellierung ertragen, nach 
dem für die Bestellung und Bearbeitung Zufahrtswege nicht gerade so 
notwendig sind wie bei den Äckern. 
Das obige Beispiel zeigt, daß die heutige Parzellierung noch nicht 
ail der Grenze des Möglichen angelangt ist, daß man sich vielmehr 
auf dem Weg zur Besserung befindet. 
Als Mittel, der Parzellierung wirksam zil begegnen, hat man oft 
die Einführung eines Parzellenminimums vorgeschlagen. Bei der Fest 
setzung der Minimalparzelle soll ein Unterschied gemacht iverden zwischen 
Acker, Wiese und Wald. Wären die Vorbedingungen für die Ein 
führung gegeben, so wäre es zweckmäßig, im Grabfeld als Minimal 
grenze, unter welche nicht herabgegangeu lverden darf, für Äcker 20 ar 
= 1 Morgen, für Wiesen 10 ar — 1 / 2 Morgen festzusetzen. Die Ein 
führung dieses Parzellenmiuimums würde jedoch an dem Umstand
	        
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