gekommen: daß sie außerordentlich drückend war, ergaben die Klagen dar
über. Die Pflanzer von Havana und Matanzas führten im Herbst 1886
bei der Regierung in Madrid Beschwerde über die Höhe der Abgaben; sie
verlangten nicht nur schleunige Aufhebung des Ausfuhrzolles von Zucker
und Branntwein sowie Ermäßigung der Einfuhrzölle, namentlich derer von
Maschinen, sondern auch eine Herabsetzung der sehr hohen Bahntarife um
den dritten Theil. Im Einklang hiermit steht eine Erklärung der Eisen
bahngesellschaft Cardenas-.Jucaro, welche zur Herabsetzung ihrer Tarife um
30% sich bereit zeigte, sofern die Regierung die Abgabe von der Brutto-
Einnahme der Bahn statt der bisherigen 16% auf 5% ermäßigen würde.
Da die Insel Cuba die Etoffe zur Befriedigung der gewöhnlichen
Lebensbedürfnisse nicht liefert und wahrscheinlich auch in Zukunft nicht,
wenigstens nicht zur Genüge, liefern wird, so ist sie genöthigt, alles vom
Auslande zu beziehen. Seit langen Jahren ist aber die Einfuhr durch starke
Zölle belastet, welche für die Regierung zwar eine ergiebige Einnahme
quelle bildeten, aber für die Bewohner der Insel von Jahr zu Jahr
drückender wurden, je mehr der Wohlstand derselben in Niedergang gerieth.
Die nothwendigsten Lebensbedürfnisse wurden außerordentlich dadurch ver-
theuert, der zehnjährige Krieg hat den Viehbestand der Insel sehr verringert;
die Fleischpreise waren zu enormer Höhe gestiegen; ihre Ermäßigung wurde
verhindert durch hohe Einfuhrzölle ans lebendes Vieh, auf frisches Fleisch
ans Südamerika, welches die hauptsächlichste Nahrung für die Sklaven
genug zu beziehen; allein zu Gunsten der spanischen Mehlausfuhr liege ein
so hoher Einfuhrzoll auf amerikanischem Mehl, daß es noch Rechnung
brächte, Amerikanisches Getreide nach Spanien zu fahren, es dort zu ver
mahle, l und dann das daraus gewonnene Mehl als spanisches nach Cuba
zu bringen. Der vom Jahre 1870 ab in Kraft getretene Zolltarif für die
Einfuhr nach Cuba war sehr eomplicirt; er enthielt nicht weniger als 614
genau bestimmte Posten, welche wiederum in vier Klassen je nach der Her
kunft der Waaren und nach der Nationalität der Schiffe abgestuft waren,
nämlich:
zumeist betrugen die der 2., 3. oder 4. Klasse das 2-, 3- oder 4fache der
ersten. Zur Erläuterung mögen die nachstehenden Beispiele dienen, welche
dem Zolltarif für die Insel Cuba vom 10. September 1869 entnommen
sind. In den Sätzen ist der Kriegszuschlag bereits inbegriffen und der