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!/io—*/ii> dagegen für das Dreschen von Sommergetreide i/e, V7 oder
Vs des Gedroschenen gegeben. Ausserdem schwankt diese Form des
Naturallohnes je nach der Ernte oder nach der Dringlichkeit der zu ver
richtenden Arbeit.
Die Entlohnung für die Heuarbeiten geschieht fast in sämtlichen
Gouvernements in Schobern. Besonders ist diese Form der Entlohnung
im Gouv. Cherson verbreitet. Die Heuschläge werden meistens an ganze
Artjels von Arbeitern vergeben, die das Heu abzumähen und in Haufen
aufzusetzen haben. Dafür erhalten die Arbeiter je nach dem Ernteausfall
und der Qualität des Heues */ 4 —Vs des Rohertrages. Die meisten von
mittleren und grösseren Grundbesitzern entlohnen die Arbeiter in der
Heuernte hauptsächlich aus dem Grunde mit Schobern, weil die Heu
arbeiter, wenn sie in natura bezahlt werden, ihre Arbeit besser ver
richten, sodass der als Lohn dienende Teil gewöhnlich aus dem Ueber-
schuss bezahlt wird, der sich durch die bessere Arbeitsleistung ergibt.
Nach den lückenhaften und ungenügenden Angaben des Ackerbau
ministeriums können wir die Naturallohnsätze für die Heuernte in folgen
der Tabelle LI zusammenstellen.
in den Kreisen u. in den Jahren
Gouvernements: 1882 1885 1886 1888 1893
Cherson V 4 — Vs Vs—Vs
Kreis Elisabethgrad
Alexandria V2 7»
Tiraspol 3 U
Gouv. Ekaterinoslaw V3—V* V3
Bessarabien 2 /s—V2
Da die Angaben des Ackerbauministeriums zu ungenügend sind, um
irgend welche Schlüsse daraus zu ziehen, so wollen wir uns ,auf die
Angaben der Semstwostatistik im Gouv. Cherson für eine zwölfjährige
Zeitperiode vom Jahre 1893 bis zum Jahre 1904 stützen.
Die Naturallohnsätze bei der Entlohnung mit der Heuernte betrugen
in den Jahren:
(Tabelle LI1)
1893
'ho—V3
1899
Ve-
-74
1894
Vt-Vs
1900
7*-
-V 2
1895
1 /4—V 2
1901
Vs-Vb
1896
V 8 V 2
1902
Vs-7*
1897
V4-V3
1903
Vs-Vb
1898
V4-V2
1904
V 8—V 2