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Während die bayerische Wohnbevölkerung am 16. Juni 1925
ad 11,84 % der Reichsbevölkerung ausmachte, hat das Auf-
mmen an Einkommen- und Körperschaftsteuer in Bayern
r 8—9 % des Reichsaufkommens ausgemacht. Würden
o Einkommensteuer und Körperschaftsteuer mit den sehr
| hen Sätzen der Reichstarife für Landesrechnung in Bayern
i ‘oben, so würde sich nach wie vor die ungünstigere Steuer-
ligkeit Bayerns nachteilig fühlbar machen; ganz abgesehen
von, daß bei Dezentralisation dieser bisher dem Reich zu-
'Benden Steuern durch Beiträge der Länder oder neue
ichssteuereinnahmen dem Reich Ersatz für den Einnahme-
gang geleistet werden müßte. Würden aber Einkommen-
'uer und Körperschaftsteuer für bayerische Landesrechnung
t höheren Sätzen als dem jetzigen Reichstarif erhoben, so
irde sich eine Abwanderung der Industrie, insbesondere der
itiengesellschaften, aus Bayern ergeben, Welche Ergebnisse
d aber zu erwarten, wenn die Einkommenbesteuerung
ichssache bleibt und die Steuern durch Reichsbeamte weiter
oben werden, die Länder und Gemeinden aber Zuschläge
Reichseinkommensteuer und Reichskörperschaftsteuer er-
sen? Würden solche Zuschläge zu allen steuerbaren Ein-
mmen in allen deutschen Ländern und Gemeinden in gleicher
;he erhoben, so würde allerdings die Gefahr vermieden, daß
e Abwanderung der in einem Land besonders hart betrof-
ien Aktiengesellschaften nach einem anderen und eine Ver-
jung der Betriebe mit Rücksicht auf die an verschiedenen
indorten verschiedene Höhe der Zuschläge sich vollzöge. Bei
rschiedenheit der Zuschläge in Ländern und Gemeinden
rde aber eine Betriebsabwanderung nach »Steueroasen«
istlich drohen. Jedenfalls aber würden die bereits sehr be-
Chtlichen Steuersätze der Einkommensteuer und Körper-
iaftsteuer teilweise ins unerträgliche steigen und die Zu-
Jagserhebung besonders bei Lohnsteuer und Kapitalsertrags-
N teuerung technisch erhebliche Komplikationen veranlassen.
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