ABSCHNITT IH.
DIE LEISTUNGEN
DER KRANKEN VERSICHERUNG.
Die ersten Krankenversicherungsgesetze waren vor
allem darauf bedacht, dem Arbeitsunfähigen teilweisen
Ersatz des infolge von Krankheit erlittenen Verdienst-
entganges zu bieten. Nach und nach erweiterte sich der
Aufgabenkreis der Krankenversicherung und in den Vor-
dergrund trat die Heilbehandlung. Als wesentliche Auf-
gabe der Krankenversicherung gilt nunmehr die voll-
ständige und schleunige Heilung von Krankheiten und
die Zurückführung der Erkrankten ins Berufsleben.
Im folgenden sind die Geldleistungen und die Sach-
leistungen der Krankenversicherung zu betrachten.
Die Geldleistungen.
Das Krankengeld. — Die wesentlichste Geldleistung,
das Krankengeld, soll dem arbeitsunfähigen Versicherten
teilweisen Ersatz des Verdienstentganges bieten.
Bezugsbedingnisse. — Krankengeld gebührt dem Er-
krankten, der infolge eines anormalen körperlichen oder
geistigen Zustandes arbeitsunfähig ist und hievon dem
Versicherungsträger Mitteilung macht.