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Verbandsmitglieder verpflichteten. Für das Ausfuhr- und das Er 
gänzungsgeschäft sind diese Mindestpreise nicht bindend. 
Zur strengen Durchführung des Verbandsvertrages (Mindest 
preise usw.) ist den Vorstandsmitgliedern die Einsicht der Bücher 
und Geschäftspapiere jeder einzelnen Fabrik, zwecks Überwachung 
der gemeinsamen Vorschriften, gestattet. Eine solche scharfe Maß 
nahme ist notwendig, um das Bestehen und Einhalten des Vertrages 
durchzuführen. 
Im übrigen hat sich der Verband Deutscher Dörrgemüsefabriken 
bisher gut bewährt, und es wäre zu wünschen, daß sich die Produ 
zenten von Dosengemüse nach diesem Beispiele in nächster Zeit 
ebenfalls zu gleichen Maßnahmen betreffs der Mindestpreise entschließen 
möchten. 
6. Aussichten für den Export von Gemüsekonserven. 
Für die Erweiterung des Exportes konnte bisher wenig getan 
werden. Trotz der verschiedenen Bemühungen der deutschen Kon 
servenfabrikanten sind die Zölle nach dem Auslande, wie aus dem 
vorhergegangenen Abschnitt über den Absatz zu entnehmen war, 
nicht herabgesetzt worden, obgleich man von deutscher Seite gern 
bereit war, den Zoll für eingeführte Konserven von 60 M. auf 30 M. 
pro 100 kg herabzusetzen. Wir sind nun auf lange Zeit an diese 
Verhältnisse gebunden und werden auf erhebliche Änderungen in 
der Ausfuhr von Konserven nicht zu rechnen haben. Es wird sich 
aber fragen, ob nicht die Konservenfabrikanten, ähnlich wie der Bund 
der Landwirte, der wirklich Großes geleistet hat, auch frühzeitig an 
fangen sollen, für die neuen nach 12 Jahren in Kraft tretenden 
FlandelsVerträge Propaganda zu machen, damit diese günstigere Ver 
hältnisse bezüglich der Ausfuhr schaffen. Natürlich müssen wir bei 
der Erstrebung billiger Zollsätze nach dem Auslande auch billige 
Zollsätze für die Einfuhr nach Deutschland gewähren. Aber eine 
bedeutende Einfuhr von Konserven nach Deutschland ist nicht zu 
befürchten und so sind die deutschen Fabrikanten gern bereit, hier 
Zugeständnisse bezüglich der Zölle zu machen. Leider läßt sich aus 
unserer Statistik die Aus- und Einfuhr von Gemüsekonserven nicht 
feststellen, da diese meist mit Fleischkonserven zusammen genannt 
werden, während in der Statistik des Auslandes der Begriff über 
Konserven sehr verschieden ist. 
1) Kaufs- und Verkaufsgeschäfte von Gemüsekonserven unter den Fabrikanten nennt 
man Ergänzungsgeschäfte.
	        
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