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Verbandsmitglieder verpflichteten. Für das Ausfuhr- und das Er
gänzungsgeschäft sind diese Mindestpreise nicht bindend.
Zur strengen Durchführung des Verbandsvertrages (Mindest
preise usw.) ist den Vorstandsmitgliedern die Einsicht der Bücher
und Geschäftspapiere jeder einzelnen Fabrik, zwecks Überwachung
der gemeinsamen Vorschriften, gestattet. Eine solche scharfe Maß
nahme ist notwendig, um das Bestehen und Einhalten des Vertrages
durchzuführen.
Im übrigen hat sich der Verband Deutscher Dörrgemüsefabriken
bisher gut bewährt, und es wäre zu wünschen, daß sich die Produ
zenten von Dosengemüse nach diesem Beispiele in nächster Zeit
ebenfalls zu gleichen Maßnahmen betreffs der Mindestpreise entschließen
möchten.
6. Aussichten für den Export von Gemüsekonserven.
Für die Erweiterung des Exportes konnte bisher wenig getan
werden. Trotz der verschiedenen Bemühungen der deutschen Kon
servenfabrikanten sind die Zölle nach dem Auslande, wie aus dem
vorhergegangenen Abschnitt über den Absatz zu entnehmen war,
nicht herabgesetzt worden, obgleich man von deutscher Seite gern
bereit war, den Zoll für eingeführte Konserven von 60 M. auf 30 M.
pro 100 kg herabzusetzen. Wir sind nun auf lange Zeit an diese
Verhältnisse gebunden und werden auf erhebliche Änderungen in
der Ausfuhr von Konserven nicht zu rechnen haben. Es wird sich
aber fragen, ob nicht die Konservenfabrikanten, ähnlich wie der Bund
der Landwirte, der wirklich Großes geleistet hat, auch frühzeitig an
fangen sollen, für die neuen nach 12 Jahren in Kraft tretenden
FlandelsVerträge Propaganda zu machen, damit diese günstigere Ver
hältnisse bezüglich der Ausfuhr schaffen. Natürlich müssen wir bei
der Erstrebung billiger Zollsätze nach dem Auslande auch billige
Zollsätze für die Einfuhr nach Deutschland gewähren. Aber eine
bedeutende Einfuhr von Konserven nach Deutschland ist nicht zu
befürchten und so sind die deutschen Fabrikanten gern bereit, hier
Zugeständnisse bezüglich der Zölle zu machen. Leider läßt sich aus
unserer Statistik die Aus- und Einfuhr von Gemüsekonserven nicht
feststellen, da diese meist mit Fleischkonserven zusammen genannt
werden, während in der Statistik des Auslandes der Begriff über
Konserven sehr verschieden ist.
1) Kaufs- und Verkaufsgeschäfte von Gemüsekonserven unter den Fabrikanten nennt
man Ergänzungsgeschäfte.