Full text: Die hygienischen Verhältnisse der Insel Formosa

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pflanzt sein müssen. Die verkehrsreichen Straßen werden nach Art 
der Packlagechaussee gebaut und durch die Dampfwalze gefestet, 
die stilleren dagegen nach Art der Kieschaussee angelegt. Der 
Kostenanschlag verlangt 6 671 300 Yen. In den Rechnungsjahren 
1895—1909 sind von der Staatskasse für die Zwecke der Regulierung 
im ganzen 1 321 000 Yen ausgegeben worden; diese Summe wurde 
in der Hauptsache für Straßenbau und Kanalisation in den alten 
Stadtteilen verwendet. 
In Kilung und Takao, den beiden wichtigsten Häfen, sowie in 
Tainan, Taichu, Kagi und Shinchiku wird genau so verfahren wie in 
Taihoku, nur daß in diesen Orten die Kosten zum größten Teile aus 
den Sanitätskassen bestritten werden. In zahlreichen Eandstädten 
hat man die Straßenregulierung ebenfalls in Angriff genommen und 
meist sogar schon vollendet. Die Mittel dazu stammen auch hier 
hauptsächlich aus den Sanitätskassen. 
Es war vorauszusehen, daß die Eisenbahn, die die Insel von 
Norden nach Süden durchzieht, große Umwälzungen auch auf dem 
Gebiete der Siedelung hervorrufen werde; namentlich da, wo Bahnhöfe 
lagen, war das Entstehen neuer Ortschaften und Eandstädte sehr 
wahrscheinlich. Daher hat man die Distriktvorsteher von vornherein 
angewiesen, solche Gegenden zu vermessen und unter Umständen zu 
nivellieren sowie für sie im voraus Straßen- und Kanalisationspläne 
auszuarbeiten. Auf diese Weise wurde es möglich, dem Entstehen 
unregelmäßiger Straßengebilde vorzubeugen. 
Baugesetz. 
Mit Rücksicht auf die im Eingänge angedeuteten Verhältnisse 
hat man im August 1900 ein Baugesetz erlassen, das sich auf die 
Regelung des Häuserbaus erstreckt. Es besteht im ganzen aus neun 
Paragraphen. Die Orte, für die es zur Geltung kommt, werden von 
dem betreffenden Distriktvorsteher bestimmt, doch muß dieser alle 
mal die Genehmigung des Generalgouverneurs einholen. In dem 
Gesetz steht etwa folgendes. 
1. Bei Neubau, Anbau und Umbau der Häuser muß von dem 
Distriktvorsteher Erlaubnis eingeholt werden. 
2. Der Distriktvorsteher ist ermächtigt, Häuser umbauen oder 
niederreißen zu lassen
	        
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