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pflanzt sein müssen. Die verkehrsreichen Straßen werden nach Art
der Packlagechaussee gebaut und durch die Dampfwalze gefestet,
die stilleren dagegen nach Art der Kieschaussee angelegt. Der
Kostenanschlag verlangt 6 671 300 Yen. In den Rechnungsjahren
1895—1909 sind von der Staatskasse für die Zwecke der Regulierung
im ganzen 1 321 000 Yen ausgegeben worden; diese Summe wurde
in der Hauptsache für Straßenbau und Kanalisation in den alten
Stadtteilen verwendet.
In Kilung und Takao, den beiden wichtigsten Häfen, sowie in
Tainan, Taichu, Kagi und Shinchiku wird genau so verfahren wie in
Taihoku, nur daß in diesen Orten die Kosten zum größten Teile aus
den Sanitätskassen bestritten werden. In zahlreichen Eandstädten
hat man die Straßenregulierung ebenfalls in Angriff genommen und
meist sogar schon vollendet. Die Mittel dazu stammen auch hier
hauptsächlich aus den Sanitätskassen.
Es war vorauszusehen, daß die Eisenbahn, die die Insel von
Norden nach Süden durchzieht, große Umwälzungen auch auf dem
Gebiete der Siedelung hervorrufen werde; namentlich da, wo Bahnhöfe
lagen, war das Entstehen neuer Ortschaften und Eandstädte sehr
wahrscheinlich. Daher hat man die Distriktvorsteher von vornherein
angewiesen, solche Gegenden zu vermessen und unter Umständen zu
nivellieren sowie für sie im voraus Straßen- und Kanalisationspläne
auszuarbeiten. Auf diese Weise wurde es möglich, dem Entstehen
unregelmäßiger Straßengebilde vorzubeugen.
Baugesetz.
Mit Rücksicht auf die im Eingänge angedeuteten Verhältnisse
hat man im August 1900 ein Baugesetz erlassen, das sich auf die
Regelung des Häuserbaus erstreckt. Es besteht im ganzen aus neun
Paragraphen. Die Orte, für die es zur Geltung kommt, werden von
dem betreffenden Distriktvorsteher bestimmt, doch muß dieser alle
mal die Genehmigung des Generalgouverneurs einholen. In dem
Gesetz steht etwa folgendes.
1. Bei Neubau, Anbau und Umbau der Häuser muß von dem
Distriktvorsteher Erlaubnis eingeholt werden.
2. Der Distriktvorsteher ist ermächtigt, Häuser umbauen oder
niederreißen zu lassen