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Normen der technischen Zweckmäßigkeit; dabei haben die
verschiedenen Formen einen und denselben Klasseninhalt,
wenn bestimmte Eigentumsverhältnisse und ein bestimmter
Klassencharakter der Staatsgewalt gegeben sind.
Als bestes Beispiel kann die Praxis der Bourgeoisie dienen.
Von den Formen der „weitgehenden Demokratie“ ist die Bour
geoisie im Zeitalter des Imperialismus zu einer Beschneidung
der Rechte des Parlaments, zu dem System der „kleinen
Kabinette“, zu der Stärkung der Rolle des Präsidenten usw.
übergegangen. Aber bedeutete die Beschneidung der „Rechte
des Parlaments“ und die „Krise des Parlamentarismus“ auch
eine Einschränkung der Rechte der Bourgeoisie und die Krise
ihrer Herrschaft? Nicht ira geringsten. Im Gegenteil, diese Er
scheinungen kennzeichneten eine Stärkung der Herrschaft der
Bourgeoisie, eine Zentralisierung und Militarisierung ihrer Ge^
walt, was ja in der Epoche des Imperialismus gerade vom Stand
punkt der Bourgeoisie eine kategorische Notwendigkeit war.
Wenn Spencer meinte, daß der „Industriestaat" seinem
Wesen nach antimilitaristisch sein müsse, weil der Militarismus
eine spezifische Eigentümlichkeit des Fcudal-Regimes darstelle,
so war er tief im Irrtum, denn er erhob die Eigentümlichkeiten
einer Phase der kapitalistischen Entwicklung zur Universalform.
Der Weltkonkurrenzkampf, der die gesamte Entwicklung in das
Zeichen des Krieges versetzte, zwang die Bourgeoisie, die Form
ihrer Herrschaft zu ändern. Aber nur vulgäre Köpfe können
darin eine Schmälerung der Rechte der Bourgeoisie zugunsten
einer nicht existierenden Größe erblicken. Nicht einmal das so
genannte „Personen - Regime" darf man der Klassenherrschaft
entgegenstellen. Im Gegenteil, bei einer bestimmten Kombb
nation der Verhältnisse kann die Klassenherrschaft gerade im
Personen-Regime am meisten ihren adäquaten Ausdruck finden.
So z. B. die Herrschaft der Großgrundbesitzer, die im Absolutis-