fullscreen: Das Hotel- und Gastgewerbe

VERHÄNGNISVOLLE WETTBEWERBE UND PREISAUSSCHREIBEN) 359 
Endtermin des Preisausschreibens, das ist der 31. Dezember 
1926, in einer Tageszeitung des In- oder Auslandes erschienen 
sein mußte. Es kommen bei diesem Preisausschreiben wohl in 
erster Linie die österreichischen, deutschschweizerischen und 
deutschen Zeitungen in Betracht. Also gerade jene Länder, 
deren Presse am empfindlichsten gegen alle Versuche ist, den 
Textteil in den Dienst offener oder verkappter Reklame zu 
Stellen. Angesichts der geharnischten Proteste und der 
Boykottierung des schuldigen Kurortes im geschilderten ersten 
Falle werden diese Wettbewerbsausschreiben noch unverständ- 
licher. Man kann sie nur als ganz außergewöhnlich ungeschickt 
bezeichnen und daraus den einzigen Schluß ziehen, daß mit der 
Fremdenverkehrswerbung leider nur allzu häufig Elemente 
betraut werden, die dieser schwierigen und komplizierten 
Materie völlig verständnislos gegenüberstehen. 
Fremdenverkehrswerbung ohne Mitwirkung der Presse ist 
Nahezu unmöglich. Darum haben alle Fremdenverkehrs- 
Interessenten, ganz gleich in welchem Lande sie leben, alle 
Ursache, sich die Presse freundlich und geneigt zu erhalten. 
Es ist deshalb notwendig, und schon vom Selbsterhaltungstrieb 
geboten, bei allen jenen Werbemaßnahmen, die nur unter Mit- 
Wirkung der Presse durchgeführt werden können, die psychi- 
Sche Einstellung ihrer Angehörigen niemals außer acht zu 
lassen. Das ist aber auch eine Pflicht gegenüber der Allgemein- 
heit. Denn wenn durch ungeschickte oder unbedachte Werbe- 
Maßnahmen die Organisationen der Presseleute häufiger auf 
den Kampfplatz gerufen werden, so muß dies schließlich die 
ünerfreuliche Wirkung haben, daß man in den Zeitungs- 
"edaktionen alle Einsendungen aus Fremdenverkehrskreisen 
Von vornherein mit Mißtrauen betrachtet.
	        
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