VERHÄNGNISVOLLE WETTBEWERBE UND PREISAUSSCHREIBEN) 359
Endtermin des Preisausschreibens, das ist der 31. Dezember
1926, in einer Tageszeitung des In- oder Auslandes erschienen
sein mußte. Es kommen bei diesem Preisausschreiben wohl in
erster Linie die österreichischen, deutschschweizerischen und
deutschen Zeitungen in Betracht. Also gerade jene Länder,
deren Presse am empfindlichsten gegen alle Versuche ist, den
Textteil in den Dienst offener oder verkappter Reklame zu
Stellen. Angesichts der geharnischten Proteste und der
Boykottierung des schuldigen Kurortes im geschilderten ersten
Falle werden diese Wettbewerbsausschreiben noch unverständ-
licher. Man kann sie nur als ganz außergewöhnlich ungeschickt
bezeichnen und daraus den einzigen Schluß ziehen, daß mit der
Fremdenverkehrswerbung leider nur allzu häufig Elemente
betraut werden, die dieser schwierigen und komplizierten
Materie völlig verständnislos gegenüberstehen.
Fremdenverkehrswerbung ohne Mitwirkung der Presse ist
Nahezu unmöglich. Darum haben alle Fremdenverkehrs-
Interessenten, ganz gleich in welchem Lande sie leben, alle
Ursache, sich die Presse freundlich und geneigt zu erhalten.
Es ist deshalb notwendig, und schon vom Selbsterhaltungstrieb
geboten, bei allen jenen Werbemaßnahmen, die nur unter Mit-
Wirkung der Presse durchgeführt werden können, die psychi-
Sche Einstellung ihrer Angehörigen niemals außer acht zu
lassen. Das ist aber auch eine Pflicht gegenüber der Allgemein-
heit. Denn wenn durch ungeschickte oder unbedachte Werbe-
Maßnahmen die Organisationen der Presseleute häufiger auf
den Kampfplatz gerufen werden, so muß dies schließlich die
ünerfreuliche Wirkung haben, daß man in den Zeitungs-
"edaktionen alle Einsendungen aus Fremdenverkehrskreisen
Von vornherein mit Mißtrauen betrachtet.