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hältnisse ganz wesentlich gebessert, so baß in den Bedarfs-
kommunalverbänden, insbesondere in den großen V e r °
b r a u ch s g e b i e t e n , eine rege! in ä ß i g e N n t e r ver
te i l n n g v o n N ä h r m itteln a n -die V e rbra n ch e r
ermöglicht wurde.
8. Die Unterverteilung in den Kommunal
verbänden.
Hierzu trug wesentlich bei, daß die Reichsverteilungsstelle es
für ihre besondere Aufgabe hielt, bei den Kommunalverbänden die
Unterverteilung der zugewiesenen Nährmittel mit besonderer Auf-
merksamkeit zu fördern. Um einen Überblick über die Organisation
der Verteilung in den Kommunalverbänden und Gemeinden zu
gewinnen, wurden die tatsächlich eingeführten Verbrauchs-
re gelungen in den wichtigsten Kommunalverbünden und
Gemeinden erfragt. Dabei trat zutage, daß im Januar 1917 in
einer großen Anzahl von Kommunalverbänden und Gemeinden
eine ordnungsgemäße Regelung der Unterverteilung gerade bei
Nährmitteln noch nicht eingerichtet war. Soweit aber fchon Ver
brauchsregelungen erlassen waren, fanden sich im allgemeinen
die beiden Arten wiederkehrend, die für derartige Ver
brauchsregelungen überhaupt in Frage kommen: die Kunden-
I i st e und das V e st e l l v e r f a h r e n. Dabei wiesen beide
Arten je nach den örtlichen Verhältnissen Abweichungen in Einzel
heiten auf.
Der Präsident des Kriegsernährungsamts sah sich im
Januar 1917 veranlaßt, sich wegen der Unterverteilung von Erzeug
nissen aus Gemüse und Obst einschließlich aller Brotaufstrichmittel,
sowie ferner von N ä h r m i t t e l n an die Landeszentralbehörden
und die Kommunalverbände zu wenden. Dabei ging der
Präsident des Kriegsernährungsamts davon aus, daß die bis-
herige Verteilung der angeführten Lebensmittel nicht immer den
Beifall aller Bevölkerungsschichten gefunden habe. Die Unzu
friedenheit äußerte sich gegen die Verwaltungsbehörden, im be
sonderen Maße aber auch gegen die Kleinhändler, welche in den
Verdacht kamen, einen Teil ihrer Kundschaft zu bevorzugen. In
Übereinstimmung mit immer stärker aus allen Schichten der Be