Full text: Die Kaufkraft des Geldes

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III. Kapitel. 
einzelnen Deponenten schuldigen Beträgen. Wenn wir annehmen, daß die 
Bank einem Deponenten A $ 10,000, einem Deponenten B $ 10,000 und 
allen anderen $ 80,000 schuldig ist, so schreiben wird die Bankbilanz folgen 
dermaßen: 
Gold 
Aktiva 
$ 100,000 
$ 100,000 
Passiva 
Schuld an Deponent A $ 10,000 
Schuld an Deponent B $ 10,000 
Anderen Deponenten schuldig . $ 80,000 
$ 100,000 
Nehmen wir nun an, daß A dem B $ 1000 zu zahlen wünscht. A kann 
mit B auf die Bank gehen, Anweisungen oder Schecks für $ 1000 präsen 
tieren, hierauf das Geld in Empfang nehmen und es dem B einhändigen, 
welches letzterer vielleicht in derselben Bank wieder deponiert, indem er 
das Geld durch die Schalterklappe des Kassiers zurückgibt und dagegen 
eine neue Anweisung in seinem eigenen Namen entgegennimmt. Statt daß 
aber A und B die Bank besuchen und das Geld heraus- und hereinzahlen, 
kann A dem B einfach einen Scheck auf $ 1000 geben. In jedem der beiden 
Fälle bedeutet die Übertragung, daß das Guthaben A’s auf die Bank von 
$ 10,000 auf $ 9000 reduziert und das des B von $ 10,000 auf $ 11,000 er 
höht worden ist. Der Status lautet dann folgendermaßen: 
Gold 
Aktiva 
$ 100,000 
$ 100,000 
Passiva 
Schuld an Deponent A $ 9,000 
Schuld an Deponent B $ 11,000 
Anderen Deponenten schuldig . $ 80,000 
$ 100,000 
Die Anweisungen oder Schecks zirkulieren also unter den verschiedenen 
Deponenten der Bank an Stelle des Bargeldes. Was tatsächlich in solchen 
Fällen seinen Eigentümer wechselt oder „zirkuliert“, ist das Recht, Geld 
zu erheben. Der Scheck ist nur die Beweisurkunde dieses Rechtes und der 
Übertragung des Rechtes von einer Person auf eine andere. 
In dem von uns angenommenen Falle würde die Bank mit Verlust 
arbeiten. Sie würde zur Bequemlichkeit ihrer Deponenten Zeit und Arbeit 
ihres Beamtenpersonals liefern, ohne irgend etwas als Ersatz dafür zu be 
kommen. Eine solche hypothetische Bank würde aber — wie dies bei der 
Amsterdamer Bank der Fall war 1 ) — bald finden, daß sie durch das zins 
tragende Ausleihen eines Teils des in Depot befindlichen Goldes „Geld ver 
l ) Siehe Dunbars Theory and Eistory of Banking, 2. Aufl., herausgegeben von O. M. 
W. Sprague, New York und London (G. P. Putnam’s Sons), 1901, S. 113—116.
	        
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