Full text: Finanzwissenschaft

58 2. Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes u. das Budget. 
schrieben. Im Kanton Bern sind mit Referendum zu entscheiden 
alle Gesetze und Beschlüsse, die eine Ausgabe von mehr als 500000 ^ 
Franks nach sich ziehen. Eine Reihe von Staaten hat mit der g ( 
Trennung von Staat und Kirche das Prinzip aufgestellt, daß für ^ 
konfessionelle Zwecke keine Ausgaben gestattet seien. In Ungarn e] 
sind die Zuschüsse des Staates für einzelne Konfessionen fixiert, j. 
Eine Zeitlang war auch der Zuschuß zu den Kosten des \ olks- p 
Unterrichtes festgesetzt. Bei vielen Ausgaben, namentlich für nur d; 
einmal vorkommende Zwecke, wird in den bezüglichen Gesetzen w 
eine Grenze der Ausgaben festgesetzt. I, 
Im Gegensatz zu dem Bestreben Englands und Frankreichs, den w 
Einfluß des Parlaments auf die Feststellung der Einnahmen und Aus- cl 
gaben zu beschränken, ist es in den Vereinigten Staaten von Nord- r£ 
amerika umgekehrt die Legislative, die das Budget allein, ohne Beein- U] 
flussung von Seite der Regierung und ohne Beschränkung, entwirft 
und feststellt. Kein Mitglied ist in irgendeiner Weise beschränkt, R 
nach Beheben Anträge mit Bezug auf Einnahmen oder Ausgaben zu ai 
stellen. Also „die finanzielle Anarchie“ 1 ). Das Budget wird durch ei 
die Finanzkomitees entworfen und die vom Finanzminister bezüglich h- 
der Bedürfnisse der verschiedenen Ressorts eingereichten Dokumente 
dienen nur als Material. Der Finanzminister und die Fachminister y( 
nehmen an den Beratungen des Komitees nicht teil, können abei m 
konsultiert werden. Ursprünglich war bloß ein Komitee, das das h: 
Budget vorbereitete, dann wurde ein Komitee speziell für die Be- d( 
ratung der Ausgaben gebildet, das sich später in acht Komitees be 
teilte. Später wurde der Versuch gemacht, diese verschiedenen he 
Komitees zu vereinigen, was bis zu einem gewissen Grade gelang. E 
Bezüglich der Einnahmen gilt die Praxis, daß der Kongreß die- | V( 
selben nicht alljährlich festsetzt. Im Hause der Repräsentanten ; 
wird das Recht, den Voranschlag abzuändern, selten in Anspruch G 
genommen, häufiger im Senat. Einen Schutz gegen leichtsinnige | E 
Finanzwirtschaft erblickt man auch allgemein in der wichtigen Rolle, I 1! 
die im parlamentarischen Leben der Vereinigten Staaten der Prä- di 
sident des Repräsentantenhauses (Speaker) spielt. Trotzdem sucht ei 
man weitere Garantien einer vorsichtigen Finanzwirtschaft, die frei- hi 
lieh vorläufig keine hochtragische Bedeutung zu haben scheinen, I A 
nachdem in der Regel die Staatseinnahmen die Staatsausgaben über- ai 
schreiten 2 ). Der Weltkrieg, in den sich auch Amerika hineinstürzte, ai 
wird hier gewiß großen Wechsel schaffen. st 
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*) Jeze, Science des finances. Le budget. (Paris 1910.) 8. L19. 
8 ) Jeze, ebenda, 8. 248.
	        
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