fullscreen: Die politische Ökonomie des Rentners

Der Wert der komplementären Güter (Zurechnungstheorie) 
4. DER WERT DER KOMPLEMENTAEREN GUETER 
(DIE ZURECHNUNGSTHEORIE) 
Eine der verworrendsten Fragen, die von der österreichischen 
Schule bearbeitet wird, .ist die vom Werte der sogenannten ‚„„kom- 
plementären‘‘ Güter (Menger) oder die „Zurechnungstheorie‘® — 
ein Terminus, den Wieser einführt. 
Böhm-Bawerk versteht unter komplementären Gütern die- 
jenigen Güter, die sich gegenseitig vervollständigen: In diesem 
Falle wird „zur Erreichung eines wirtschaftlichen Nutzens das 
Zusammenwirken mehrerer Güter in der Art gefordert..., daß, 
wenn eines aus ihrer Reihe fehlt, der Nutzen gar nicht oder doch 
nur unvollkommen erreicht werden kann“*.‘“ Als Beispiel für 
solche Güter führt Böhm-Bawerk Papier, Feder und Tinte, Nadel 
und Faden, zwei zu einem Paare gehörende Handschuhe usw. an. 
Es ist klar, daß solche Gruppen von Komplementärgütern beson- 
ders oft bei den Produktionsgütern zu finden sind, bei denen die 
Produktionsbedingungen das Zusammenwirken einer ganzen 
Reihe von Faktoren erfordern, wobei der Ausfall auch nur eines 
dieser Faktoren sehr oft das gesamte Zusammenwirken zerstört 
und die Wirksamkeit der anderen zunichte macht. Indem Böhm 
den Wert der Komplementärgüter analysiert, gelangt er zu einer 
Reihe von besonderen ‚‚Gesetzen‘‘, die sich „sämtlich innerhalb 
des Rahmens des allgemeinen Gesetzes vom Grenznutzen be- 
wegen“. Als Ausgangspunkt für die Analyse wählt Böhm den 
Gesamtwert der ganzen Gruppe und stellt dabei folgenden 
Satz auf: „Der Gesamtwert der vollständigen Gruppe richtet sich 
in der Regel nach der Größe des Grenznutzens, den sie in ihrer 
Vereinigung zu stiften imstande ist*.‘“ Wenn drei Güter, A, B, C 
bei dem gemeinsamen Gebrauch den in wirtschaftlicher Hinsicht 
geringsten Nutzen von 100 Werteinheiten bringen können, so 
wird der gesamte Wert der Gruppe gleich 100 sein. So einfach 
ist die Sache nach Böhm nur „im allgemeinen Normalfall‘. Von 
diesem „Normalfall“ sind die Spezialfälle zu unterscheiden; da 
tritt das Substitutionsgesetz in Kraft, von dem bereits oben die 
Rede war (siehe die Analyse der Lehre vom Substitutionsnutzen). 
wert tut, und natürlich mit demselben Erfolg. Darüber siehe Hilferding 1. c. 
S:: 1025! u. 1026: 
4 Böhm-Bawerk: „Grundzüge usw.“, S. 56. 
“ Böhm-Bawerk: „Grundzüge usw.“, S. 56. 
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