fullscreen: Statistik und Verwaltung mit besonderer Berücksichtigung der preussischen Verwaltungsreform

den meisten Staaten ist zudem die Statistik nicht in einem beson 
deren Ministerium organisiert, d. h. die statistische Zentralbehörde 
ist nicht einmal koordiniert den Ministerien, sondern sie ist sogar 
Unter- oder Hilfsorgan irgendeines Ministeriums, zumeist des 
Ministeriums des Innern 1 ). 
Die Staaten sind aber auch Rechtspersönlichkeiten im inter 
nationalen Verkehr, die früher wohl für das Auswärtige, jetzt aber 
zumeist für das Innerpolitische die Statistik nach den jeweiligen 
Zwecken der Verwaltung pflegen. Wurde damals selbst die Volks 
zahl und die Bewegung der Bevölkerung gegenüber dem Aus 
lande, d. h. den feindlichen Nachbarstaaten, bewußt unrichtig an 
gegeben, so ist dieser Standpunkt wohl für sämtliche Kulturstaaten 
verlassen. Trotzdem kann aber der allgemeinen Statistik der 
Staaten zum großen Teil der Charakter der Tendenz- und Geschäfts 
statistik nicht abgesprochen werden. Sind doch die Staaten in 
bestimmter Beziehung noch immer Geschäftsunternehmungen und 
ihre Statistiken Geschäftsstatistiken, da es eine freie, unabhängige, 
nur internationalen Normen unterworfene statistische Wissenschaft 
noch nicht gibt. 
Entweder ist die Statistik eine Wissenschaft, dann kann sie 
nicht Glied der Verwaltung sein, oder sie ist eine rechnerische 
Methode, ein induktives Verfahren, dann wird sie nur von der 
Verwaltung gehandhabt als subalternes Mittel der Staatserkenntnis 
und der allgemeinen politischen Erkenntnis. Will also die Statistik 
die Stellung im Staatsorganismus haben, die ihr gebührt, dann 
muß eine völlige Umgestaltung der Verwaltungsorganisation der 
Staaten in dieser Beziehung Platz greifen. 
Die Statistik muß neben der Verwaltung stehen 2 ), nicht 
in ihr oder unter ihr. Die Verwaltung muß sogar von der sou 
verän gestellten und nur dem Wahrheitsbekenntnis unterworfenen 
Statistik Anregung empfangen. Nach L. v. Stein ist die Ver 
waltung die erhaltende Kraft, aber auch die rechtsbildende Kraft 
im Staatsleben, die der Gesetzgebung, dem starren Rückgrate des 
J ) Ein lehrreiches Beispiel der Entwicklung bietet das wechselvolle Geschick des 
niederländischen Statistischen Bureaus. Vgl. Methorst: »Geschichte der Organisation 
der Statistik in den Niederlanden« in: Zur Geschichte der niederländischen Statistik. 
Allg. Statist. Archiv Bd. VI, 2, S. 346. 
2 ) Engel betrachtet sogar etwas kühn, aber nicht mit Unrecht die Verwaltung 
und zwar sowohl die Staats- als auch die Kommunalverwaltung als »das Organ, durch 
welches die amtliche Statistik wirkt«. Vgl. die Statistik im Dienste der Verwal 
tung, S. 2.
	        
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