den meisten Staaten ist zudem die Statistik nicht in einem beson
deren Ministerium organisiert, d. h. die statistische Zentralbehörde
ist nicht einmal koordiniert den Ministerien, sondern sie ist sogar
Unter- oder Hilfsorgan irgendeines Ministeriums, zumeist des
Ministeriums des Innern 1 ).
Die Staaten sind aber auch Rechtspersönlichkeiten im inter
nationalen Verkehr, die früher wohl für das Auswärtige, jetzt aber
zumeist für das Innerpolitische die Statistik nach den jeweiligen
Zwecken der Verwaltung pflegen. Wurde damals selbst die Volks
zahl und die Bewegung der Bevölkerung gegenüber dem Aus
lande, d. h. den feindlichen Nachbarstaaten, bewußt unrichtig an
gegeben, so ist dieser Standpunkt wohl für sämtliche Kulturstaaten
verlassen. Trotzdem kann aber der allgemeinen Statistik der
Staaten zum großen Teil der Charakter der Tendenz- und Geschäfts
statistik nicht abgesprochen werden. Sind doch die Staaten in
bestimmter Beziehung noch immer Geschäftsunternehmungen und
ihre Statistiken Geschäftsstatistiken, da es eine freie, unabhängige,
nur internationalen Normen unterworfene statistische Wissenschaft
noch nicht gibt.
Entweder ist die Statistik eine Wissenschaft, dann kann sie
nicht Glied der Verwaltung sein, oder sie ist eine rechnerische
Methode, ein induktives Verfahren, dann wird sie nur von der
Verwaltung gehandhabt als subalternes Mittel der Staatserkenntnis
und der allgemeinen politischen Erkenntnis. Will also die Statistik
die Stellung im Staatsorganismus haben, die ihr gebührt, dann
muß eine völlige Umgestaltung der Verwaltungsorganisation der
Staaten in dieser Beziehung Platz greifen.
Die Statistik muß neben der Verwaltung stehen 2 ), nicht
in ihr oder unter ihr. Die Verwaltung muß sogar von der sou
verän gestellten und nur dem Wahrheitsbekenntnis unterworfenen
Statistik Anregung empfangen. Nach L. v. Stein ist die Ver
waltung die erhaltende Kraft, aber auch die rechtsbildende Kraft
im Staatsleben, die der Gesetzgebung, dem starren Rückgrate des
J ) Ein lehrreiches Beispiel der Entwicklung bietet das wechselvolle Geschick des
niederländischen Statistischen Bureaus. Vgl. Methorst: »Geschichte der Organisation
der Statistik in den Niederlanden« in: Zur Geschichte der niederländischen Statistik.
Allg. Statist. Archiv Bd. VI, 2, S. 346.
2 ) Engel betrachtet sogar etwas kühn, aber nicht mit Unrecht die Verwaltung
und zwar sowohl die Staats- als auch die Kommunalverwaltung als »das Organ, durch
welches die amtliche Statistik wirkt«. Vgl. die Statistik im Dienste der Verwal
tung, S. 2.