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allein schon das völlige Versagen der Regierungen gegenüber den
großen Aufgaben der Statistik, die ihnen durch Engel seinerzeit
zugewiesen und die ein Boeckh durch vorbildliche Arbeiten als
Dezernent für Statistik bei der Regierung zu Potsdam nicht zu
erzielen vermochte 1 ).
Abgesehen hiervon ist auch die allgemeine Erwägung maß
gebend, daß nur diejenigen Verwaltungseinheiten des Staates
rechte Lebensfähigkeit besitzen, die mit Kommunalverbänden zu
sammenfallen wie die Provinzen und Kreise, die also zur Erledi
gung der staatlichen Aufgaben sich finanziell auf die Selbst
verwaltungsverbände stützen können 2 ). Gerade hier befindet sich
das Schwergewicht der Bedeutung für die Statistik. Denn das
erste Interesse eines Kommunalverbandes liegt neben der Erfüllung
der allgemeinen öffentlichen Aufgaben in dem Finanzinteresse.
Aus dem Finanzinteresse sind seinerzeit auch die staatlichen sta
tistischen Bureaus, »die Sammelstellen der Verzeichnisse der Kräfte
und Reichtümer des Staates« geschaffen worden.
Es ist daher ein dringendes Erfordernis einer geordneten
Verwaltung, daß auch die verschiedenen Kommunalverbände, die
Stadt- und Landkreise, die Provinzialverbände sich zur Errichtung
statistischer Ämter entschließen. Die Städte sind ja bereits vor
einem halben Jahrhundert vorangegangen, sie besitzen gegenwärtig
in Preußen 31 und im Deutschen Reich überhaupt 45 statistische
Ämter 3 ). Äls Bedürfnisprinzip für die Notwendigkeit der Errich
tung eines städtischen statistischen Amtes hat sich allgemein die
Praxis eingebürgert, die Erreichung des ersten Hunderttausend
der Einwohnerzahl als Anlaß zur Gründung zu betrachten 4 ), wenn
auch verschiedentlich Städte mit weniger als 100000 Einwohnern
ein Statistisches Amt sich schufen und von mehr als 100000 Ein
wohner noch keins hatten.
Unter allen Kreisen der preußischen Monarchie ist der Kreis
4 ) Vgl. Boeckh, Über Zentralisation oder Dezentralisation der Statistik usw.
Zeitschr. des Kgl. Pr. Stat. Bur., Jahrg. IX, S. 212. Mischler, Handb. der Verwaltungs
statistik I, S. 127.
2 ) Das beweist die Geschichte des Statistischen Amtes des Kgl. Polizeipräsidiums
in Berlin, vgl. Zeitschr. des Kgl. Pr. Stat. Bur., Jahrg. 1874. Nachträgliche Bemerkungen
der Redaktion d. i. Engel zum Aufsatz von Körösi, S. 43 ff.
3 ) Vgl. Statistisches Jahrbuch deutscher Städte. Herausg. von Neefe. 18. Jahrg.
1912, S. 16. Das dortige Verzeichnis muß ergänzt werden um die Ämter von Crefeld
und Danzig.
4 ) Engel hat seinerzeit (1862) Statistische Bureaus der Städte bei Erreichung
einer Einwohnerzahl von 50000 für notwendig gehalten.
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