fullscreen: Statistik und Verwaltung mit besonderer Berücksichtigung der preussischen Verwaltungsreform

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allein schon das völlige Versagen der Regierungen gegenüber den 
großen Aufgaben der Statistik, die ihnen durch Engel seinerzeit 
zugewiesen und die ein Boeckh durch vorbildliche Arbeiten als 
Dezernent für Statistik bei der Regierung zu Potsdam nicht zu 
erzielen vermochte 1 ). 
Abgesehen hiervon ist auch die allgemeine Erwägung maß 
gebend, daß nur diejenigen Verwaltungseinheiten des Staates 
rechte Lebensfähigkeit besitzen, die mit Kommunalverbänden zu 
sammenfallen wie die Provinzen und Kreise, die also zur Erledi 
gung der staatlichen Aufgaben sich finanziell auf die Selbst 
verwaltungsverbände stützen können 2 ). Gerade hier befindet sich 
das Schwergewicht der Bedeutung für die Statistik. Denn das 
erste Interesse eines Kommunalverbandes liegt neben der Erfüllung 
der allgemeinen öffentlichen Aufgaben in dem Finanzinteresse. 
Aus dem Finanzinteresse sind seinerzeit auch die staatlichen sta 
tistischen Bureaus, »die Sammelstellen der Verzeichnisse der Kräfte 
und Reichtümer des Staates« geschaffen worden. 
Es ist daher ein dringendes Erfordernis einer geordneten 
Verwaltung, daß auch die verschiedenen Kommunalverbände, die 
Stadt- und Landkreise, die Provinzialverbände sich zur Errichtung 
statistischer Ämter entschließen. Die Städte sind ja bereits vor 
einem halben Jahrhundert vorangegangen, sie besitzen gegenwärtig 
in Preußen 31 und im Deutschen Reich überhaupt 45 statistische 
Ämter 3 ). Äls Bedürfnisprinzip für die Notwendigkeit der Errich 
tung eines städtischen statistischen Amtes hat sich allgemein die 
Praxis eingebürgert, die Erreichung des ersten Hunderttausend 
der Einwohnerzahl als Anlaß zur Gründung zu betrachten 4 ), wenn 
auch verschiedentlich Städte mit weniger als 100000 Einwohnern 
ein Statistisches Amt sich schufen und von mehr als 100000 Ein 
wohner noch keins hatten. 
Unter allen Kreisen der preußischen Monarchie ist der Kreis 
4 ) Vgl. Boeckh, Über Zentralisation oder Dezentralisation der Statistik usw. 
Zeitschr. des Kgl. Pr. Stat. Bur., Jahrg. IX, S. 212. Mischler, Handb. der Verwaltungs 
statistik I, S. 127. 
2 ) Das beweist die Geschichte des Statistischen Amtes des Kgl. Polizeipräsidiums 
in Berlin, vgl. Zeitschr. des Kgl. Pr. Stat. Bur., Jahrg. 1874. Nachträgliche Bemerkungen 
der Redaktion d. i. Engel zum Aufsatz von Körösi, S. 43 ff. 
3 ) Vgl. Statistisches Jahrbuch deutscher Städte. Herausg. von Neefe. 18. Jahrg. 
1912, S. 16. Das dortige Verzeichnis muß ergänzt werden um die Ämter von Crefeld 
und Danzig. 
4 ) Engel hat seinerzeit (1862) Statistische Bureaus der Städte bei Erreichung 
einer Einwohnerzahl von 50000 für notwendig gehalten. 
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