Am 3. Dezember 1922 war das Aufbauwerk gesetz-
geberisch endgültig "erledigt. Der Nationalrat hatte
seinen Teil zu der geschichtlich denkwürdigen Leistung
beigetragen, Oesterreich war gerettet. Einmal geneh-
migt, bedurfte das Aufbauwerk eigentlich finanzieller
Gesetze nur mehr im geringen Maße; abgesehen von
einem Gesetz über Zollerhöhungen waren lediglich
für die österreichische Nationalbank, die am I. Jänner
[023 ihre Tätigkeit aufnahm, Gesetze erforderlich.
Viel Mühe verwendete der erste Nationalrat während
der ganzen Gesetzgebungsperiode auf die Hebung
der österreichischen Volkswirtschaft. Eine große Zahl
von Handelsübereinkommen sollte den Warenverkehr
mit dem Auslande beleben, an den gemeinwirtschaft-
lichen Unternehmungen beteiligte sich der Staat mit
Kapitalseinlagen, vor allem aber wurde die Ausnüt-
zung der österreichischen Wasserkräfte durch mehrere
Gesetze auf das tatkräftigste gefördert. Die Wiener
und die Grazer Messe, die Bundesstraßen und die
Eisenbahnen genossen die Fürsorge des Staates. Die
Bahnen wurden durch Gesetz als eigener Wirtschafts-
körper „Oesterreichische Bundesbahnen“ neu organi-
siert, der staatliche Kraftfahrbetrieb wurde eingerichtet.
Mehrere Gebührenbegünstigungen und das Vorkriegs-
schuldengesetz kamen der Wirtschaft im allgemeinen,
die Gesetze über den unlauteren Wettbewerb und über
das Hausiergewerbe dem Gewerbestande zugute. Zur
Beaufsichtigung des ganzen Bankwesens wurde die
Bankkommission eingesetzt. Das Ernährungswesen
wurde anfänglich noch staatlich geregelt durch Vor-
schriften über den Verkehr mit Getreide und Mahl-
produkten und über die Staffelung der Lebensmittel-
preise; für die Landwirtschaft wurden Gesetze über
die Ablösung von Pachtgründen und von Zinsgründen
sowie über das Geldausgedinge beschlossen.
Groß war die Zahl jener Gesetze, die der sozialer.
Fürsorge gelten. In allen Zweigen der Sozialversiche-
rung und in der Invalidenfürsorge wurden Verbes-
serungen vorgenommen, die Gewerbeinspektion wurde
ausgestaltet, der staatliche Wohnungsfonds in einen
Wohn- und Siedlungsfonds umgebildet, das Mieten-
und das Wohnungsanforderungsgesetz verabschiedet.
Der Privatangestellten, der Schauspieler, der Haus-
besorger, der Gutsangestellten wurde in eigenen Ge-
setzen gedacht, ebenso der Kriegerwaisen und Invali-
denkinder; die Verabreichung geistiger Getränke an
Jugendliche wurde eingeschränkt und die Schüleraus-
speisung unterstützt. Wiederum mußte auch den
öffentlichen Angestellten aller Art und den Pensio-
nisten mit Gesetzen beigestanden werden, insbeson-
dere wurde eine große Besoldungsreform für die
Bundesangestellten erledigt. Dem kulturellen Aufbau
dienten mehrere Gesetze zur Verbesserung der Schul-
verhältnisse, insbesondere auch der F ortbildungs-
schulen, ferner ein Denkmalschutzgesetz. Gerichts-
entlastungsnovellen und ein Gesetz: über die Ge-
werbegerichte sollten das Justizwesen, ein neues Preß-
zesetz das Österreichische Preßwesen reformieren.
Gegen die Preistreiberei und den Schleichhandel traf
ain Sondergesetz geeignete Vorkehrungen.
Auch an der Verfassung wurde weiter gearbeitet.
Das Burgenland mußte in den staatlichen Organis-
nus eingefügt werden, Organisation und Verfahren
les Verfassungsgerichtshofes und die Finrichtung des
Volksbegehrens wurden in ausführlichen Gesetzen neu
zeordnet. Das Wehrgesetz erfuhr einige Änderungen,
wobei an die Stelle des Zivilkommissariats im Bundes-
ninisterium für Heereswesen eine ständige Par-
‚amentskommission für Heeresangelegen-
heiten errichtet wurde, die berechtigt ist, in die
Verwaltung der Heeresangelegenheiten Einblick zu
aehmen. Sie besteht aus drei Mitgliedern des National-
-ates .oder Bundesrates, die der Nationalrat aus seinen
Jlrei stärksten Parteien wählt. Kurz vor dem Ende
der Tagung, die 210 Vollsitzungen umfaßte, bestellte
ler Nationalrat noch das eigene Haus durch Ände-
ungen an der Wahlordnung (Gesetz vom IL. Juli
‚023, BGBL. Nr. 367): Künftig werden nur 165 Ab-
geordnete (statt 183) in 25 Wahlkreisen gewählt. Die
Zahl der Abgeordneten jedes Wahlkreises wird in
der Weise berechnet, daß die Bürgerzahl Österreichs
Jlurch 165 geteilt und jedem Wahlkreis so oft
ein Abgeordnetensitz zugewiesen wird, als die heraus-
gekommene Zahl in der Bürgerzahl des Wahlkreises
anthalten ist. Zur genaueren verhältnismäßigen Ver-
:eilung der Abgeordnetensitze werden die Wahlkreise
zu vier Wahlkreisverbänden zusammengefaßt, in
denen durch ein zweites Ermittlungsverfahren die
m ersten Ermittlungsverfahren nicht vergebenen Man-
date (Restmandate) den einzelnen Parteien zugeteilt
werden.
Nationalrat, IL Gesetzgebungsperiode.
(20. November 1923 bis 18. Mai 1027.)
Es war ein innerlich gefestigtes Staatswesen, das
am 2I. Oktober 1023 die Wahl des zweiten National-
-ates vornahm — die erste Wahl, die für das gesamte
Bundesgebiet gleichzeitig und einheitlich stattfinden
konnte. Von den Gewählten waren 82 Christlich-
;oziale, 68 Sozialdemokraten, 10 Großdeutsche,
5 Landbündler. 25 Abgeordnetensitze waren erst im
zweiten Ermittlungsverfahren vergeben worden.
Zum Präsidenten des zweiten Nationalrates wurde
VMiklas, zum zweiten Präsidenten Eldersch, zum
dritten Dinghofer gewählt; an Stelle des letzteren
irat später Dr. Waber. Politisch wurde das System
der Koalition zwischen Christlichsozialen und Groß-
deutscher Volkspartei fortgesetzt. Dank der Sanierung
war der Nationalrat von vielen drückenden Sorgen
befreit und seine Tätigkeit, die Gesetzgebung und
die politische Leitung des Staates, bewegte sich mehr
im normalen Geleise. Daß die vorhandenen politischen
“egensätze trotzdem unverhüllt zutage traten und