Full text: Kameralwissenschaften und vergleichende Betriebswirtschaftslehre

Persönlichen Weltanschauung geboten werden und 
ein Kulturumblick, der sie zur Anteilnahme und 
künftigen Mitarbeit an der deutschen Kultur befähigt. 
Deren gegenwärtigen Zustand, deren Werdegang 
und geschichtliche Voraussetzungen, deren Werte und 
Ziele zu kennen, ist für jeden unerläßlich, der künftig 
mit weiterem Blick und in verantwortungsvoller Weise 
seinem Volk und seinem Staate dienen soll. 
Durch das Mittelschulgesetz ‚von 1027 und die Lehr- 
Dläne von 1928 schließt für die Mittelschule ein Jahr- 
zehnt ab, in dem sich im organischen Aufbau des Erbes 
der Vergangenheit dank der gründlichen Durcharbei- 
‘ung aller Probleme durch die wissenschaftliche Pä- 
dagogik, Psychologie und Jugendkunde sowie dank 
der unermüdlichen praktischen Arbeit der Lehrer- 
Schaft ein neues Idealbild der gesamten Arbeit in 
der Schule entwickelt hat. Die allseitige Ausbildung 
der heranwachsenden Persönlichkeit fordert neben 
der Wwissenschaftlichen Schulung, der Anleitung zu 
Seordnetem Beobachten, klarem Urteilen und sicherem 
Schließen, zu strenger Sachlichkeit und Wahrhaftig- 
keit auch technisch-künstlerische Erziehung, Schulung 
im Gebrauch der allgemeinsten Mittel des Ausdrucks 
und der Verständigung, der Darstellung und Ge- 
Staltung: Sprache, Schrift, Zeichnen, Musik und Hand- 
arheit gewinnen unter dem Gesichtspunkt der Aus- 
druckskultur ganz neue Bedeutung. Kunsterziehung 
Soll die Schüler empfänglich machen für die großen 
Leistungen der Kunst des Wortes, des Tones und 
der bildlichen Gestaltung. Neben der Geistesschulung 
ıindet die körperliche Erziehung ihren ebenbürtigen 
Yatz. Sie steht zunächst im Dienste der Ausbildung 
nes gesunden, leistungsfähigen und gewandten 
Cörpers, sie hat aber auch als Schulung im beherrsch- 
en und ebenmäßigen Ausdruck und in der Ver- 
einerung der Bewegungen des Körpers enge Beziehun- 
zen zur künstlerisch-technischen Erziehung, sie hat 
als Anleitung zur Hilfsbereitschaft, zum Gemeinsinn 
ınd zu bewußter Einfügung in die Gemeinschaft enge 
beziehungen zu den verschiedenen Aufgaben der sitt- 
ichen Erziehung. | 
Das erste Jahrzehnt des Bestandes der Republik 
“Isterreich war für die Mittelschule eine Zeit innerer 
ınd äußerer Neuformung. Mit gefestigtem Aufbau 
ınd klarem Programm kann sie im zweiten Jahrzehnt 
ın ihre Aufgabe der staatsbürgerlichen Erziehung 
ıerantreten und dafür sorgen, daß ihre Schüler treue 
ınd tüchtige Bürger der Republik Österreich werden, 
lie den Einrichtungen und Gesetzen ihres Vaterlandes 
nit Verständnis und Achtung gegenüberstehen. Sie wird 
hre Schüler zu Gesetztreue, Gerechtigkeit und Billigkeit 
n allen rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen gegen- 
iber dem Staate und den Mithürgern erziehen, sie 
ıuch die wahre Bestimmung des Berufes begreifen 
assen als des Anteiles an Arbeit, den jeder Staats- 
»ürger nach seinen Fähigkeiten zu übernehmen 
ınd mit dem Bewußtsein der Verantwortung gegen- 
iber der Gesamtheit zu leisten. verpflichtet ist 
DIE ÖSTERREICHISCHEN BUNDESERZIEHUNGSANSTALTEN 
Als die Österreichisch-ungarische Monarchie nach langem 
teldenmütigen Kampfe zusammenbradcı und die 
aufgelöst in die verschiede- 
Men Länder zurücflutete, 
löste sich auch in den mili- 
rischen Bildungsanstalten 
die Ordnung auf. Die nicht- 
deutschen Zöglinge und 
Offiziere fuhren in ihre 
Heimat, viele Offiziere wur- 
den zum Verlassen ihrer 
osten SeZzwungen, was von 
den Zöglingen noch übrig 
War, blieb in den in Auf- 
lösung begriffenen Anstal- 
ten fast ohne Aufsicht zu- 
Tück, Die erste deutsch- 
“Sterreichische Regierung 
Veranlaßte schon im Herbst 
N die Zusammenziehung 
ser Zöglinge in einige . _ 
Yenige Militäranstalten . die Übernahme des Unter- 
“chtes durch Zivillehrer. So entstanden die sogenannten 
taatsstiftungs-Realschulen”, die auf Grund eines Sp 
Sgslehrplans für Realschulen mit Fnde des 
‘ahres 1918/19 die ältesten der Militärzöglinge als Real- 
:chulabiturienten entließen. Im Juli 1919 wurden diese 
Anstalten in „Staatserzie- 
hungsanstalten“ umgewan- 
delt und unmittelbar dem 
damaligen Unterrichtsamte 
unterstellt. Fs waren dies 
die ehemaligen Militärer- 
zichungsanstalten in Wien 
Breitensee), Traiskirchen, 
Wr.-Neustadt und Liebenau 
sei Graz und das „Offiziers- 
‚Öchtererziehungsinstitut” in 
(dernals (Wien) ; dazu kam 
das schon in der Monarchie 
geführte staatliche „Zivil- 
nädchenpensionat” inWien. 
Die Staatserziehungsan- 
italten sind aus dem Ge- 
danken heraus entstanden, 
daß über den Zusammen- 
bruch hinaus vor allem das geistige Kapital erhalten 
werden müsse, welches in den Kindern des Landes liegt. 
Wohl hatte Alt-Österreich sein hochentwickeltes höheres 
schulwesen, welches diesem Zwecke diente. Aber durch die 
Zöglingstischlerei
	        
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