Full text : Gesetz betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben

Das  Gesetz  „eine  sozialpolitische  Tat  ersten  Ranges".  13
unter  dem  Deckmantel  „Krankheit".  Verspätungen  sind  häufig.
Charlottenburg  erwähnt  bei  49,84  Prozent  (488  Kindern),  Barmen
bei  1465,  Schädigungen  für  das  Schulleben.  (Ausführliches  Material
vgl.  Agahd  a.  a.  O.  ©.  83ff.)  Der  Staat  hatte  die  Pflicht,
durch  eine  Gesetzgebung  zunächst  wenigstens  den  krassesten ­
  Zuständen  zuleibe  zu  gehen.  Er  muß  das  Recht  der
Kinder  auf  Bildung  in  seinem  eigensten  Interesse  schützen.  Und  nun
lese  man  den  Anhang  V  über  den  Umfang  der  Kinderarbeit
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Ein  gesundes,  ein  sittliches  Geschlecht  muß  heranblühen,
ein  Geschlecht  heranwachsen  mit  einer  allgemeinen  Bildung,
die  für  den  immer  schwieriger  werdenden  Kampf  ums  Dasein  ausreichend ­
  gerüstet  ist.  Deutschlands  industrielle  Entwicklung  beruht  in
der  Qualität  seiner  Arbeitermassen.  Jedes  Übermaß  von  Kinderarbeit
schädigt  die  Schulbildung  und  Erziehung.  Noch  ist  die  Zeit  fern,
wo  die  wirtschaftlichen  Verhältnisse  so  liegen,  daß  mit  der  Lohnarbeit ­
  der  Kinder  tabula  rasa  gemacht  werden  kann.  Hosten  wir,
daß  gerade  das  Kinderschutzgesetz  den  Erwachsenen  bessere  Löhne
bringt,  damit  allen  denen,  die  ihre  Kinder  auch  lieben,  eine  Eingewöhnung ­
  in  das  neue  Gesetz  erleichtert  werde.  Weit  genug  hat
der  Gesetzgeber  nachgegeben,  vielleicht  —  zu  weit.  (Hausindustrie.)
Wenn  einst  die  großen  Pläne  der  Arbeitslosenversicherung,  der  Witwenund
  Waisenversorgung  greifbare  Gestalt  gewinnen,  dann  werden
Kinder,  die  keine  Resolutionen  fassen  können,  wieder  anklopfen  und
mahnen:  „Wir  bitten  um  mehr  Schutz".  (Vgl.  Thesen  der  Deutschen
Lchrerversammlung.  Anhang  4.)
II.  Das  Gesetz  „eine  sozialpolitische  Tat  ersten  Ranges".
„Die  deutsche  Sozialpolitik  wird  Europa  revolutionieren  im
Dinne  einer  höheren  Kultur!"  (v.  Posadowsky  im  Reichstage).  Das
Wort  beginnt  sich  zu  bewahrheiten,  wenn  man  die  Bestrebungen  und
gesetzlichen  Maßnahmen  verfolgt,  welche  bezüglich  des  Kinderschutzes
infolge  des  Vorgehens  der  deutschen  Gesetzgebung  in  England,  Italien, ­
  Frankreich,  Dänemark  und  anderer  Staaten  erfolgt  sind.  (Vgl.
            
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