Object: Steuerreform im Kanton Zürich

    
   
  
   
  
  
  
   
    
   
  
  
  
  
  
  
   
   
     
   
   
  
  
  
  
  
  
  
   
  
   
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braucht mehr Geld. Obwohl die Behörden in den letzten Jahren 
die Staatsausgaben stark einschränkten, reichen die ordentlichen 
Einnahmen nicht mehr aus, und es ist ein ungedecktes Defizit 
von mehreren Millionen aufgelaufen, das der Tilgung harrt. Das 
sind durchaus unhaltbare, des Kantons Zürich unwürdige Zustände. 
Abhilfe tut dringend not. 
Um seinen Verpflichtungen nachkommen zu können, sollte 
der Staat auf den Steuern eine Mehreinnahme von 1'/2 Millionen 
erzielen. Im Jahre 1903 sind an Vermögens-, Einkommens- 
und Aktivbürgersteuern Fr. 6,900,000 eingegangen; dieser Betrag 
sollte auf rund 8'/3 Millionen gesteigert werden. Der Mehrertrag 
würde sich nach .dem von der Handelskammer schon vor vier 
Jahren erteilten Rate: „Herabsetzung des Steuerfusses und damit 
Heraufsetzung der Steuerkapitalien“ leicht finden. Allerdings 
muss man sich entschliessen, den Steuerfiuss soweit 
herunterzusetzen, dass einerseits die Steuerpflich- 
tigen nicht mehr gezwungen werden, unwahre An- 
gaben zu machen, und anderseits der Staat nicht 
mehr nach allen Seiten Rücksicht zu nehmen brauchte, 
sondern überall auf strenge Anwendung des Ge- 
setizes halten könnte. 
Für die Zuverlässigkeit unserer Annahmen zeugen die 
Ergebnisse der amtlichen Inventarisationen im Todesfalle. Aus 
ihnen geht hervor, dass im letzten Jahrzehnt des abgelaufenen 
Jahrhunderts bloss 56'!/2 °%, des der Inventarisation unterliegenden 
Vermögens versteuert wurden. Berücksichtigt man, dass die In- 
ventarisationen nicht überall mit der gleichen Strenge durchge- 
führt werden; berücksichtigt man ferner, dass es nicht schwer hält, 
vor der Aufnahme des Inventars Titel und sonstige Wertsachen 
verschwinden zu lassen und auf diese Weise der Besteuerung zu 
entziehen, so ist die Folgerung gestattet, dass im Kanton Zürich 
gegenwärtig eher weniger als 56'/2°% des vorhandenen steuer- 
baren Vermögens wirklich versteuert werden. 
Beim Erwerbseinkommen, das die Inventarisation nicht kennt 
und auch sonst — die Besoldungen der öffentlichen Beamten etwa 
ausgenommen — keinerlei nur annähernd richtig funktionierende 
Kontrolle erfährt, dürfte man kaum irregehen in der Annahme, 
dass die Unterschätzungen noch einen höheren Prozentsatz er- 
reichen, als beim Vermögen. Wir werden jedoch, um sicher zu 
  
  
  
  
   
	        
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