Full text: Die Kommunalbesteuerung in Italien

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den kleineren Orten dahin, soweit sie au! die Verkaufsstellen und 
Läden gelegt ist, sich in eine auf den Konsumenten überwälzte Ver 
brauchssteuer aufzulösen. Namentlich aber genügt nicht die Familien 
steuer der an sie zu stellenden Forderung, als Ausgleichsfunktion der 
gesamten kommunalen Steuerbelastung zu dienen. Bei der stark fort 
schreitenden Belastung des Grundbesitzes und der großen Volksmasse 
(mit Verbrauchssteuern) ist jene Forderung der Ausgleichung um so 
unabweisbarer. Dies gilt insbesondere für die Stadtgemeinden, in denen 
die dazi di consumo einen sehr breiten Kaum einnehmen. Gerade 
hier bedarf es einer die individuelle Leistungsfähigkeit berücksich 
tigenden Personalsteuerform, die sich der fortschreitenden Differen 
zierung des Sozial- und Wirtschaftslebens, der Vermögen und der 
Einkommen eng anschließt. Dieser Funktion genügt aber die Familien 
steuer mit ihrem nach äußeren Merkmalen aufgebauten Klassen 
schematismus nicht oder nur unvollkommen. Das Ziel einer Reform 
wird daher sein müssen, sie in eine vollkommenere Subjektsteuerform 
fortzubilden oder, um den Übergang zu erleichtern, sie provisorisch 
mit einer solchen zu kombinieren. Dies um so mehr, als die staat 
liche „Einkommensteuer vom beweglichen Vermögen“ keinen ge 
nügenden Ausgleich der Gesamtbelastung bietet. Diesem Ziele streben 
denn auch, in mehr oder weniger scharf zum Ausdruck gekommener 
Tendenz, alle neueren Reformprojekte zu. Nur wird man zurzeit nicht 
ernstlich daran denken können, die Familiensteuer zu einer Hauptsteuer 
oder gar zum Rückgrat des Gemeindesteuersystems auszugestalten, da 
die bestehenden direkten Steuern schon vielfach bis zur Grenze ihrer 
Leistungsfähigkeit angespannt sind und die Aufpfropfung einer auf 
breiter Grundlage aufgebauten neuen direkten Steuer nur schwel lieh 
vertragen würden.
	        
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