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r)as Clearinghouse.
Mileage
department.
MicthssUtze für
Wagen des
Personenzug-
verkehr’s.
Vereinbarung oder Entscheidung des Schiedsrichter-
committees im einzelnen Falle, nach Verhältniss der
Streckenfracht, mileage share of the proceeds.
3) Die Empfangsstation kann über Reclamationen bis zu
40 Mark, allein entscheiden, muss jedoch der Versand
bahn monatlich ein Verzeichniss darüber senden; die
Versandstation hat auch für solche Beträge Zustim
mung der Empfangsbahn einzuholen. Bei Beträgen über
40 Mark ist stets Einverständniss beider Endbahnen
nöthig. Meinungsverschiedenheiten der Endbahnen,
odei nachträglich Seitens der Zwischenbahnen über
die Beitragspflicht, werden durch die Schiedsrichter-
committees entschieden. Die Entscheidung ist end
gültig, sobald das betreffende Protocoll in einer fol
genden Conferenz bestätigt wird.
4) Diese Grundsätze gelten gleichmässig bei director und
gebrochener Expedition.
Streitigkeiten über die Beitragspflicht unter den einzelnen
isenbahnen kommen selten vor, und die Zahl der in die
bcinechudbterccnninittees gelangenden Fädle ist sehr genngp
Bie Wagenmiethsabrechnung ist in England an sich viel
complicirter als in Deutschland, weil die Miethssätze — reine
aufmiethe — sehr verschieden abgestuft sind
Sie betragen;
für Salonwagen . , i
Gesell schaftswagen . . / ^1* per mile — rund
Personenwagen 1. Classo / 0)^0 Mark per deutsche
Meile,
¡■2 d. per mile ~ rund
0,20 Mark.
gemischte Wagen mit 1. Classe
gemischte Wagen mit 2. Classe
"^^agen 2. CÜasse
Wagen 3. Classe .
Pferdewagen
Equipagewagen . . . ,
Postwagen .
Packwagen ,