Object: Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

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r)as Clearinghouse. 
Mileage 
department. 
MicthssUtze für 
Wagen des 
Personenzug- 
verkehr’s. 
Vereinbarung oder Entscheidung des Schiedsrichter- 
committees im einzelnen Falle, nach Verhältniss der 
Streckenfracht, mileage share of the proceeds. 
3) Die Empfangsstation kann über Reclamationen bis zu 
40 Mark, allein entscheiden, muss jedoch der Versand 
bahn monatlich ein Verzeichniss darüber senden; die 
Versandstation hat auch für solche Beträge Zustim 
mung der Empfangsbahn einzuholen. Bei Beträgen über 
40 Mark ist stets Einverständniss beider Endbahnen 
nöthig. Meinungsverschiedenheiten der Endbahnen, 
odei nachträglich Seitens der Zwischenbahnen über 
die Beitragspflicht, werden durch die Schiedsrichter- 
committees entschieden. Die Entscheidung ist end 
gültig, sobald das betreffende Protocoll in einer fol 
genden Conferenz bestätigt wird. 
4) Diese Grundsätze gelten gleichmässig bei director und 
gebrochener Expedition. 
Streitigkeiten über die Beitragspflicht unter den einzelnen 
isenbahnen kommen selten vor, und die Zahl der in die 
bcinechudbterccnninittees gelangenden Fädle ist sehr genngp 
Bie Wagenmiethsabrechnung ist in England an sich viel 
complicirter als in Deutschland, weil die Miethssätze — reine 
aufmiethe — sehr verschieden abgestuft sind 
Sie betragen; 
für Salonwagen . , i 
Gesell schaftswagen . . / ^1* per mile — rund 
Personenwagen 1. Classo / 0)^0 Mark per deutsche 
Meile, 
¡■2 d. per mile ~ rund 
0,20 Mark. 
gemischte Wagen mit 1. Classe 
gemischte Wagen mit 2. Classe 
"^^agen 2. CÜasse 
Wagen 3. Classe . 
Pferdewagen 
Equipagewagen . . . , 
Postwagen . 
Packwagen ,
	        
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