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Il. Der Markt von Lübeck
Stelle der dem heutigen Lübeck so wohlvertraute Nordgiebel des „Kanzlei-
gebäudes‘“ erstand. In einer Länge von rund 200 Metern erstreckten sich nun-
mehr Rathaus und Verwaltungsgebäude auf dem von dem ehemaligen
Geschäftstreiben entleerten Markt.
Auch damit nicht genug. Die bereits erwähnte Verwendung der Blocks XX,
XII und XII als Versorgungsstätte für bedürftige Leute seit dem 16. Jahr-
hundert hatte diese Marktbaulichkeiten in den Dienst der städtischen Wohl-
fahrtspflege gestellt. Daß im Jahre 1672 die Gewandschneider das längst
dem Geschäftsbetrieb entzogene, zum Versammlungshaus gewordene
Gewandhaus der Kaufmannschaft als Börse überließen, bedeutet allerdings
sher ein Wiederaufleben kaufmännischen Lebens, wenn auch in ganz
anderen Formen, in dem alten städtischen Kaufhaus. Erst im 19. Jahr-
hundert hat die Verwaltung noch einmal gründlich unter den zu Wohn- und
Geschäftshäusern gewordenen Buden aufgeräumt : Dem Bau des Telegraphen-
gebäudes im Jahre 1872 fielen die Grundstücke V 223, 224 und VI 241, 242
zum Opfer; und als dieses Gebäude selbst sehr bald, 1882, dem heutigen
Postgebäude weichen mußte, verschwanden mit ihm die gesamten übrigen
Häuser des Blockes I—VI. Der älteste Teil des Lübecker Marktes, ein-
schließlich des ältesten Rathauses, von dessen Vorhandensein niemand mehr
etwas wußte, hatte damit endgültig eine Gestalt angenommen, die auch in
den Grundrissen nichts mehr von dem ursprünglichen Zustand ahnen ließ.
Jener liebenswürdige Zug der ersten Marktanlage, die flach-rundliche Aus-
buchtung der Front der Blocks II, IV und VI nach dem Markte hin, mußte
damals der harten, geraden Linie weichen.
JS
Die Eigenart des dieser Untersuchung zugrunde liegenden Quellenstoffs
bedingt es, daß man zunächst vor einer Unsumme scheinbar zusammenhang-
und wertloser Einzelnotizen steht, denen alles Vereinigende, das so manche
literarische, aber auch verordnungsmäßige oder rechtsbuchartige Quelle hat,
fehlt. Dafür hat dies schlichte, unscheinbare Material aber einen großen
Vorzug: es ist der unmittelbare Niederschlag des mittelalterlichen Lebens,
nicht so wie man es in Rechtsbüchern, Verfügungen oder Privilegien der-
selben Zeit erstrebte oder zu ordnen gedachte, sondern wie es die nüchterne
Wirklichkeit des Tages in zunächst kaum zu deutenden Spuren zurückließ.
Das sind aber zwei sehr verschiedene Dinge; die Ereignisse gerade der letzten
Jahrzehnte haben ja die Spannung zwischen Verordnung und tatsächlichen
Verhältnissen recht nachdrücklich zur Anschauung gebracht; auch die Tat-
sache, daß die Verordnung nicht das Leben schafft, sondern höchstens zu regeln
vermag!%), Das Eindringen in die geheimen Zusammenhänge des wirklichen
Lebens wird aber stets das höchste Ziel aller historischen Arbeit sein; mögen