fullscreen: Der Antwerpener Hafen und die Pariser Wirtschaftskonferenz

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duktion und die Erweiterung seines auslândischen Absatz- 
gebietes nicht als alleiniges Ziel, sondern sie strebt in gleicher 
Weise eine Verbesserung ailes dessen an, was die Beziehungen 
zu ihrer Kundschaft vorteilhafter zu gestalten vermag- 
Wenn wir von den Gebieten, au! denen diese Politik zum 
Ausdruck kommen kann, nur diejenigen ins Auge îassen, die 
den Verkehr unseres Hafens unmittelbar beeinflussen, nehmen 
wir in erster Linie walir, daB unsere Zoîlpoîitik im Geiste des 
richtigen Mittelweges aufgefaBt worden ist, 
Unser Zollsystem ist nicht freihândlerxsch wie dasjenige 
Engîands, aber auch bei weitem nicht so schutzzôllnerisch 
wie das îranzôsische, îtalienische oder deutsche System, Wenn 
es also einerseits nicht dem absoluten Freihandel huldigt, geht 
es andererseits auch nur bis zu einem beschrânkten und 
mâBigen Schutz, 
Zahlreiche Merkmale eînes îreisinnîgen Geistes kommen 
darin zum Ausdruck; a) die Abwesenheit von ProhibitivmaB- 
regeln (ausgenommen in bezug auf Saccharin und Absynth; 
letztere MaBregel aus Gesundheitsrücksichten genommen]; 
b) die Abwesenheit von differentiellen Zollen und „Surtaxes 
d'Entrepôt" (ausgenommen in bezug auf Zucker, der aus 
Landern kommt, die der internationalen Zuckerkonvention von 
Brüssel nicht beigetreten sind); c) die Abwesenheit von Durch- 
fuhr- und Ausgangszôllen; d) Tarifsâtze von mâBiger Hôhe. 1 ) 
Unser Handelsvertragssystem ist sehr einfach, und wir 
haben nie ernstliche Schwierigkeiten mit einem der Lânder 
gehabt, mit denen wir Handelsbeziehungen unterhalten. Nur 
ein einziges Mal wurden wir zu VergeltungsmaBregeîn ge- 
trieben; das war 1910, als Frankreich seine Einfuhrzolltarife 
erhôhte; da haben wir unsererseits die Zôlle auf Weine, Par- 
fümerien, Seidenwaren und andere Luxusartikel erhôht, 2 ) 
Deutschland war das einzige bedeutende Land, mit welchem 
wir einen langîristigen Handelsvertrag hatten,’) 
Mit Recht schrieb Professer De Lannoy von der Genter 
Universitât bei der Betrachtung der auBerordentlichen Vor- 
teile, die unser Land aus seiner bevorzugten geographischen 
Lage ziehen kônnte: * 5 
9 Études sur la Belgique, IV, 2, 
5 ) Ebenda. 
s ) Antwerpener Handelskammer; Bericht 1911, S, XVI.
	        
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