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duktion und die Erweiterung seines auslândischen Absatz-
gebietes nicht als alleiniges Ziel, sondern sie strebt in gleicher
Weise eine Verbesserung ailes dessen an, was die Beziehungen
zu ihrer Kundschaft vorteilhafter zu gestalten vermag-
Wenn wir von den Gebieten, au! denen diese Politik zum
Ausdruck kommen kann, nur diejenigen ins Auge îassen, die
den Verkehr unseres Hafens unmittelbar beeinflussen, nehmen
wir in erster Linie walir, daB unsere Zoîlpoîitik im Geiste des
richtigen Mittelweges aufgefaBt worden ist,
Unser Zollsystem ist nicht freihândlerxsch wie dasjenige
Engîands, aber auch bei weitem nicht so schutzzôllnerisch
wie das îranzôsische, îtalienische oder deutsche System, Wenn
es also einerseits nicht dem absoluten Freihandel huldigt, geht
es andererseits auch nur bis zu einem beschrânkten und
mâBigen Schutz,
Zahlreiche Merkmale eînes îreisinnîgen Geistes kommen
darin zum Ausdruck; a) die Abwesenheit von ProhibitivmaB-
regeln (ausgenommen in bezug auf Saccharin und Absynth;
letztere MaBregel aus Gesundheitsrücksichten genommen];
b) die Abwesenheit von differentiellen Zollen und „Surtaxes
d'Entrepôt" (ausgenommen in bezug auf Zucker, der aus
Landern kommt, die der internationalen Zuckerkonvention von
Brüssel nicht beigetreten sind); c) die Abwesenheit von Durch-
fuhr- und Ausgangszôllen; d) Tarifsâtze von mâBiger Hôhe. 1 )
Unser Handelsvertragssystem ist sehr einfach, und wir
haben nie ernstliche Schwierigkeiten mit einem der Lânder
gehabt, mit denen wir Handelsbeziehungen unterhalten. Nur
ein einziges Mal wurden wir zu VergeltungsmaBregeîn ge-
trieben; das war 1910, als Frankreich seine Einfuhrzolltarife
erhôhte; da haben wir unsererseits die Zôlle auf Weine, Par-
fümerien, Seidenwaren und andere Luxusartikel erhôht, 2 )
Deutschland war das einzige bedeutende Land, mit welchem
wir einen langîristigen Handelsvertrag hatten,’)
Mit Recht schrieb Professer De Lannoy von der Genter
Universitât bei der Betrachtung der auBerordentlichen Vor-
teile, die unser Land aus seiner bevorzugten geographischen
Lage ziehen kônnte: * 5
9 Études sur la Belgique, IV, 2,
5 ) Ebenda.
s ) Antwerpener Handelskammer; Bericht 1911, S, XVI.