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Dritter Teil.
trauen ließen. Und dies geschah oft nur, weil die Eheleute es sich
gar nicht in den Sinn kommen ließen, daß die kirchliche Ehe
allein nicht genügen könne, oder auch weil sie aus Mißachtung
gegen das italienische Königreich oder aus Anhänglichkeit an
den ehemaligen Kirchenstaat ausdrücklich die Zivilehe ab-
lehnten. Andere wiederum begnügten sich mit der kirchlichen
Ehe, die vom Staate zwar geduldet, aber nicht von ihm geschützt
wurde, aus weniger lauteren Motiven, um nämlich freier zu sein,
d. h. gegebenenfalls die Frau verlassen bzw. dem Unterhalt der
Kinder sich entziehen zu können, ohne vom Staate daran ge-
hindert und zur Erfüllung der Pflichten angehalten zu werden.
Der Abgeordnete Prof. Angelo Celli.richtete z. B. 1909 an die
Tribuna ein Schreiben, in welchem er u. a. feststellte, daß in
einem ihm wohlbekannten Waisenhaus mit Findelheim von den
501 dort untergebrachten Kindern 307, d. h. 6x %, von Eltern
abstammten, die nur kirchlich getraut waren. Wollte der Mann
sich seiner Sprößlinge entledigen, so brauchte er sie nur nicht
anzuerkennen. Der Staat mußte sie dann als unehelich be-
trachten und dementsprechend für ihre Erziehung sorgen.
Namentlich diese ökonomische Seite der Frage diente neben der
moralischen vielfach dazu, die Forderung aufzustellen, es müsse
staatlicherseits gesetzlich bestimmt werden, daß die Zivilehe stets
der kirchlichen Trauung vorauszugehen habe3l
Deshalb wurde in der Folge (1912) durch ein Staatsgesetz
den Priestern verboten, das Sakrament der Ehe dem Ehepaar
zu erteilen. falls es nicht vorher amtlich getraut ist.
9. Uneheliche Kinder aus Konkubinaten.
x) Aus ökonomischen Zwangslagen.
Soweit sie sich mit der sexuellen Grundfrage beschäftigt
haben, haben die nationalökonomischen Klassiker mit der allei-
nigen Ausnahme von Malthus die Absolutheit der Befriedigung
31 Tribuna vom 20, Juni y00: .