Full text: Sittlichkeit in Ziffern?

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Dritter Teil. 
trauen ließen. Und dies geschah oft nur, weil die Eheleute es sich 
gar nicht in den Sinn kommen ließen, daß die kirchliche Ehe 
allein nicht genügen könne, oder auch weil sie aus Mißachtung 
gegen das italienische Königreich oder aus Anhänglichkeit an 
den ehemaligen Kirchenstaat ausdrücklich die Zivilehe ab- 
lehnten. Andere wiederum begnügten sich mit der kirchlichen 
Ehe, die vom Staate zwar geduldet, aber nicht von ihm geschützt 
wurde, aus weniger lauteren Motiven, um nämlich freier zu sein, 
d. h. gegebenenfalls die Frau verlassen bzw. dem Unterhalt der 
Kinder sich entziehen zu können, ohne vom Staate daran ge- 
hindert und zur Erfüllung der Pflichten angehalten zu werden. 
Der Abgeordnete Prof. Angelo Celli.richtete z. B. 1909 an die 
Tribuna ein Schreiben, in welchem er u. a. feststellte, daß in 
einem ihm wohlbekannten Waisenhaus mit Findelheim von den 
501 dort untergebrachten Kindern 307, d. h. 6x %, von Eltern 
abstammten, die nur kirchlich getraut waren. Wollte der Mann 
sich seiner Sprößlinge entledigen, so brauchte er sie nur nicht 
anzuerkennen. Der Staat mußte sie dann als unehelich be- 
trachten und dementsprechend für ihre Erziehung sorgen. 
Namentlich diese ökonomische Seite der Frage diente neben der 
moralischen vielfach dazu, die Forderung aufzustellen, es müsse 
staatlicherseits gesetzlich bestimmt werden, daß die Zivilehe stets 
der kirchlichen Trauung vorauszugehen habe3l 
Deshalb wurde in der Folge (1912) durch ein Staatsgesetz 
den Priestern verboten, das Sakrament der Ehe dem Ehepaar 
zu erteilen. falls es nicht vorher amtlich getraut ist. 
9. Uneheliche Kinder aus Konkubinaten. 
x) Aus ökonomischen Zwangslagen. 
Soweit sie sich mit der sexuellen Grundfrage beschäftigt 
haben, haben die nationalökonomischen Klassiker mit der allei- 
nigen Ausnahme von Malthus die Absolutheit der Befriedigung 
31 Tribuna vom 20, Juni y00: .
	        
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