Metadata: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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ieutung der Prämiengeschäfte 
alle Banken und Bankfirmen und, zum 
og. „Bankiers", deren Inhaber sdurch 
oder durch Reisendes Personen, die von 
und solchen Geschäften unbedingt fern- 
^ von Prämiengeschäften unter den der 
en. Für den Kunden erwächst bei solchen 
4. aps"), die zur Börse nicht zugelassen sind 
v " machen, stets ein Verlust. Denn ergibt 
nun, so zahlt ihn der „Bankier", weil er 
s-.t aus; er reizt vielmehr den Kunden zu 
dann tatsächlich das Gewonnene wieder 
mmission (1892/3) vom Vorsitzenden die 
ht die Form der Prämiengeschäste vor- 
wandt?", antwortete der als Sach- 
i Siemens, der damals Direktor der 
ist gar kein Zweifel! Die Frage ist nur, 
£ m wollen, weil sich unvernünftige 
n." Die Prämiengeschäfte können, wie 
iche, auch Schaden anrichten. In vielen 
|_Jen von Prämiengeschäften seitens Pri- 
: >as volkswirtschaftlich schädlich und daher 
schaftlich berechtigten und dem unberech- 
andel ist schwer zu ziehen. Wer Termin- 
Srämiengeschäft in der Lage, sein Risiko 
-- trifft dies zu für Besitzer von Wert- 
ierliner Börse und die Berufungskammer 
/ Ausdruck gebracht, daß der gewohnheits- 
engeschäften ohne entsprechende 
P hre eines Bankiers und dem Anspruch auf 
nnbar ist. 
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