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Prämiengeschäft
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alle Banken und Bankfirmen und, zum
og. „Bankiers", deren Inhaber sdurch
oder durch Reisendes Personen, die von
und solchen Geschäften unbedingt fern-
^ von Prämiengeschäften unter den der
en. Für den Kunden erwächst bei solchen
4. aps"), die zur Börse nicht zugelassen sind
v " machen, stets ein Verlust. Denn ergibt
nun, so zahlt ihn der „Bankier", weil er
s-.t aus; er reizt vielmehr den Kunden zu
dann tatsächlich das Gewonnene wieder
mmission (1892/3) vom Vorsitzenden die
ht die Form der Prämiengeschäste vor-
wandt?", antwortete der als Sach-
i Siemens, der damals Direktor der
ist gar kein Zweifel! Die Frage ist nur,
£ m wollen, weil sich unvernünftige
n." Die Prämiengeschäfte können, wie
iche, auch Schaden anrichten. In vielen
|_Jen von Prämiengeschäften seitens Pri-
: >as volkswirtschaftlich schädlich und daher
schaftlich berechtigten und dem unberech-
andel ist schwer zu ziehen. Wer Termin-
Srämiengeschäft in der Lage, sein Risiko
-- trifft dies zu für Besitzer von Wert-
ierliner Börse und die Berufungskammer
/ Ausdruck gebracht, daß der gewohnheits-
engeschäften ohne entsprechende
P hre eines Bankiers und dem Anspruch auf
nnbar ist.
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