Gewerbliche Lehrlinge.
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Die Volontäre erhalten keinen Lohn, haben vielmehr im ersten Jahre 1000, im
zweiten Jahre 500 Ji Lehrgeld an die Firma im voraus zu zahlen.
Diese Beträge werden besonders verwaltet und dienen dazu, den eigentlichen
Lehrlingen nach dem Ermessen der Firma während der Lehrzeit theoretischen Unter
richt in der Fortbildungsschule und, soweit die Mittel reichen, besonders befähigten,
fleißigen und bedürftigen Lehrlingen nach Schluß der Lehrzeit theoretischen Unter
richt erteilen zu lassen.
Zum Zweck der theoretischen Ausbildung ist eine eigene Fortbildungs
schule eingerichtet, welche durch Verfügung des Herrn Oberpräsidenten
der Provinz Brandenburg vom 26. Juni 1905 als ausreichender Ersatz für
die städtischen Pflichtfortbildungsschulen anerkannt worden ist. Der
Unterricht wird in der Regel während der Arbeitszeit von geeigneten
technischen und kaufmännischen Beamten der Firma erteilt. Wie aus dem
nachstehenden Stundenplan zu ersehen ist, findet auch in der Stunde von
7—8 Uhr vormittags, also vor Beginn der Arbeitszeit Unterricht statt
und zwar in der Regel in solchen Fächern, welche das Denkvermögen der
Schüler in höherem Maße beanspruchen und mehr Aufmerksamkeit er
fordern, als die in den Nachmittagsstunden vorkommenden Fächer. Diese
Anordnung ist getroffen, weil nach 8—9 ständiger Arbeit der Lehrling meist
ermüdet und daher auch seine geistige Aufnahmefähigkeit nicht so groß ist,
als am Morgen. Außerdem sind im Sommer die Schulräume morgens kühl
und deshalb für geistige Tätigkeit besser geeignet, als in den Nachmittags
stunden.
Die Honorare der Lehrer und die Unterhaltungskosten der Schule
werden aus den Lehrgeldern der Volontäre gedeckt (vgl. § 19 der Grund
sätze), soweit diese dafür ausreichen.
Die Schule ist zurzeit eine dreiklassige. Der Unterricht wird nach
folgenden Lehrplänen erteilt:
Klasse I und Ia (die oberen):
(Siehe Anmerkung Seite 218.)
1 Volkswirtschaftslehre und Bürgerkunde (Pensum zusammengestellt unter A).
1 Buchführung (mit Weehselrecht und Handelsrecht; Pensum unter B).
1 Algebra (Pensum unter C).
1 Geometrie (Pensum unter D).
1 Materialienkunde (Eisenhüttenkunde; Pensum unter E).
1 Materialienkunde (Werkstattkunde; Pensum unter F).
2 Zeichnen (Pensum unter O) .
Klasse II (die mittlere):
2 Deutsch (Pensum unter G).
1 Rechnen (Pensum unter H).
1 Algebra (Pensum unter J).
1 Geometrie (Pensum unter K).
2 Zeichnen (Pensum unter O).
Kl asse III (die untere):
2 Deutsch (Pensum unter L).
1 Rechnen (Pensum unter M).
1 Geometrie (Pensum unter N).
2 Zeichnen (Pensum unter O).