Object: The work of the Stock Exchange

Gewerbliche Lehrlinge. 
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Die Volontäre erhalten keinen Lohn, haben vielmehr im ersten Jahre 1000, im 
zweiten Jahre 500 Ji Lehrgeld an die Firma im voraus zu zahlen. 
Diese Beträge werden besonders verwaltet und dienen dazu, den eigentlichen 
Lehrlingen nach dem Ermessen der Firma während der Lehrzeit theoretischen Unter 
richt in der Fortbildungsschule und, soweit die Mittel reichen, besonders befähigten, 
fleißigen und bedürftigen Lehrlingen nach Schluß der Lehrzeit theoretischen Unter 
richt erteilen zu lassen. 
Zum Zweck der theoretischen Ausbildung ist eine eigene Fortbildungs 
schule eingerichtet, welche durch Verfügung des Herrn Oberpräsidenten 
der Provinz Brandenburg vom 26. Juni 1905 als ausreichender Ersatz für 
die städtischen Pflichtfortbildungsschulen anerkannt worden ist. Der 
Unterricht wird in der Regel während der Arbeitszeit von geeigneten 
technischen und kaufmännischen Beamten der Firma erteilt. Wie aus dem 
nachstehenden Stundenplan zu ersehen ist, findet auch in der Stunde von 
7—8 Uhr vormittags, also vor Beginn der Arbeitszeit Unterricht statt 
und zwar in der Regel in solchen Fächern, welche das Denkvermögen der 
Schüler in höherem Maße beanspruchen und mehr Aufmerksamkeit er 
fordern, als die in den Nachmittagsstunden vorkommenden Fächer. Diese 
Anordnung ist getroffen, weil nach 8—9 ständiger Arbeit der Lehrling meist 
ermüdet und daher auch seine geistige Aufnahmefähigkeit nicht so groß ist, 
als am Morgen. Außerdem sind im Sommer die Schulräume morgens kühl 
und deshalb für geistige Tätigkeit besser geeignet, als in den Nachmittags 
stunden. 
Die Honorare der Lehrer und die Unterhaltungskosten der Schule 
werden aus den Lehrgeldern der Volontäre gedeckt (vgl. § 19 der Grund 
sätze), soweit diese dafür ausreichen. 
Die Schule ist zurzeit eine dreiklassige. Der Unterricht wird nach 
folgenden Lehrplänen erteilt: 
Klasse I und Ia (die oberen): 
(Siehe Anmerkung Seite 218.) 
1 Volkswirtschaftslehre und Bürgerkunde (Pensum zusammengestellt unter A). 
1 Buchführung (mit Weehselrecht und Handelsrecht; Pensum unter B). 
1 Algebra (Pensum unter C). 
1 Geometrie (Pensum unter D). 
1 Materialienkunde (Eisenhüttenkunde; Pensum unter E). 
1 Materialienkunde (Werkstattkunde; Pensum unter F). 
2 Zeichnen (Pensum unter O) . 
Klasse II (die mittlere): 
2 Deutsch (Pensum unter G). 
1 Rechnen (Pensum unter H). 
1 Algebra (Pensum unter J). 
1 Geometrie (Pensum unter K). 
2 Zeichnen (Pensum unter O). 
Kl asse III (die untere): 
2 Deutsch (Pensum unter L). 
1 Rechnen (Pensum unter M). 
1 Geometrie (Pensum unter N). 
2 Zeichnen (Pensum unter O).
	        
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