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Deutschlands Auslandsanleihen,
ohne weiteres nummernweise fällig werden, also nicht ausgelost
werden, sodann dadurch, daß der Emissionskurs für die einzelnen.
Serien nach der Fälligkeit abgestuft ist !). Die Serien weisen in
der Regel den gleichen Betrag auf. Nur bei den Anleihen
Oldenburgs und der pfälzischen Städte steigt der Betrag kumu-
lativ wie bei den Annuitätsanleihen; diese Anleihen stellen eine
Verbindung von Serienanleihe und Annuitätsanleihe dar,
Unter den ratenweise zu tilgenden Anleihen
finden wir neben den durch gleiche Jahres- oder Halbjahresraten
bis zum Fälligkeitstermin zu tilgenden namentlich solche, von
denen bis zum Jahr der Fälligkeit nur ein bestimmter Betrag,
meist die Hälfte, in gleichen Raten zu tilgen ist. Bei den kirch-
lichen Anleihen sind ferner häufig steigende Jahresraten verein-
bart; ihre Form bildet mehr oder weniger den Übergang zu den
Annuitätsanleihen. Gleiches gilt von der holländischen Anleihe
des Amtsverbandes Cloppenburg, die sich bereits sehr stark den
Annuitätsanleihen nähert. Bei den anderen Anleihen kommt eine
Verschiedenheit der Jahresraten nur ausnahmsweise vor, so eine
ziemlich willkürliche bei der ersten Anleihe des Rheinisch-West-
fälischen Elektrizitätswerkes.
Die Annuitätsanleihen werden durch Annuitäten
getilgt, d. h. es wird jedes Jahr bzw. Halbjahr vom Anleihe-
nehmer ein sich gleichbleibender Gesamtbetrag für Verzinsung
und Tilgung zur Verfügung gestellt, der so berechnet ist, daß die
Anleihe spätestens zum Fälligkeitstermin getilgt ist. Der in der
Annuität enthaltene Tilgungsfonds wächst also um denselben
Betrag, um den die Verzinsung infolge der Tilgung abnimmt, d. h.
um die Zinsenersparnisse (kumulativer Tilgungsfonds). Die
Tilgung erfolgt in der Regel durch Ankauf auf dem freien Markt
und erst in zweiter Linie, wenn der Ankauf zu einem bestimmten
Höchstkurs, meist dem Parikurs, nicht möglich ist, durch Aus-
losung. Nur ausnahmsweise kommt ausschließlich eine Aus-
losung für die Tilgung in Betracht. so namentlich bei den An-
ieihen Preußens.
Die Annuität einer kumulativ zu tilgenden Anleihe läßt sich
mit folgender mathematischen Formel berechnen:
„PP p nn
aX 5X (+ 65)
D n
(1+:2)°-1
Hierbei bedeutet a den zu tilgenden Betrag, p den Zinssatz
und n die Zahl der Annuitäten. Wird die Anleihe in Halbjahres-
1) Die Emissionskurse der einzelnen Serien der Serienanleihen sind
im Anhang Tabelle 2 zusammengestellt.