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Achtes Kapitel.
Willen des einzelnen Kapitalisten ab. Die freie Konkurrenz macht
lie immanenten Gesetze der kapitalistischen Produktion dem ein-
lelnen Kapitalisten gegenüber als äußerliches Zwangsgesetz gel-
end. 114
. Die Festsetzung eines normalen Arbeitstages ist das Resultat
Anes vielhundertjährigen Kampfes zwischen Kapitalist und Arbeiter.
Doch zeigt die Geschichte dieses Kampfes zwei entgegengesetzte
Hrömungen. Man vergleiche zum Beispiel die englische Fabrik-
SSetzgebung unserer Zeit mit den englischen Arbeitergesetzen
[Statutes of Labourers] vom 14. bis tief in die Mitte des 18. Jahr-
Anderts.125 Während das moderne Fabrikgesetz den Arbeitstag ge-
Yaltsam abkürzt, suchen ihn jene Statute gewaltsam zu verlängern.
Allerdings erscheinen die Ansprüche des Kapitals im Embryo-
‚Ustand, wo es erst wird, also noch nicht durch bloße Gewalt der
Konomischen Verhältnisse, sondern auch durch Hilfe der Staats-
Nacht Sein Einsaugungsrecht eines genügenden Quantums Mehrarbeit
Schert, ganz und gar bescheiden, vergleicht man sie mit den Kon-
“S8ionen, die es in seinem Mannesalter knurrend und widerstrebig
Nachen muß. Es kostet Jahrhunderte, bis der „freie“ Arbeiter in-
180 entwickelter kapitalistischer Produktionsweise sich freiwillig
oz versteht, das heißt gesellschaftlich gezwungen ist, für den Preis
„ner gewohnheitsmäßigen Lebensmittel seine ganze aktive Lebens-
De JA seine Arbeitsfähigkeit selbst, seine Erstgeburt für ein Gericht
sen zu verkaufen. Es ist daher natürlich, daß die Verlängerung
4 Wir finden, daher zum Beispiel, daß Anfang 1863 26 Firmen, welche
x Sedehnte Töpfereien in Staffordshire besitzen, darunter auch J. Wedgwood
% Söhne, in einer Denkschrift „um gewaltsame Einmischung des Staates
-Slitionieren. Die „Konkurrenz mit andern Kapitalisten““ erlaube ihnen
sine »Treiwillige“ Beschränkung der Arbeitszeit der Kinder USW. „So sehr
N ; daher die oben erwähnten Uebel beklagen, würde es ‚unmöglich sein,
„© durch irgendeine Art Uebereinkunft unter den Fabrikanten zu ver-
Adern. «+, In Anbetracht aller dieser Punkte sind wir zur Ueberzeugung
langt, daß ein Zwangsgesetz nötig ist.“ („Children’s Employment Com-
“"0n, 1st Report 1863“, p. 322.) . oiel bot
Ki ‚Zusatz der 2. Auflage zu Note 114, Ein viel frappanteres Beispiel 1
Ach a üngste Vergangenheit, Die Höhe der Baumwollpreise, in einer Epoche
bu haften Geschäfts, hatte die Besitzer von Baumwollwebereien in Black-
hr Veranlaßt, durch gemeinschaftliche Uebereinkunit die „Arbeitszeit in
Ten. Fabriken während eines bestimmten Termins abzukürzen. Dieser
rein lief ab ungefähr Ende November (1871). Unterdes benutzten die
jer teren Fabrikanten, welche Spinnerei mit Weberei verbinden, den ‚durch
De Uebereinkunft veranlaßten Ausfall der Produktion ‚dazu, ihr eigenes
Schäft auszudehnen und so auf Kosten der kleinen Meister große Profite
ar erachen, Letztere wandten sich nun in ihrer Not — an die Fabrik-
ber Ten, Tiefen sie auf, die Neunstundenagitation ernsthaft zu betreiben und
“Mrachen Geldbeiträge zu diesem Behuf! N . .
Nieq 15 Diese Arbeitergesetze, die man gleichzeitig auch in Frankreich, den
hachı LAnden usw. findet, wurden in England erst 1813 formell aufgehoben,
dem Sie längst von den Produktionsverhältnissen beseitigt waren.