Object: Schutz dem Arbeiter!

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aussichtslos war, die Anträge in die dritte Lesung zu bringen, so mußte 
sich der Reichstag mit der wiederholten Aufforderung an die verbündeten 
Regierungen (Antrag Baumbach-Stumm) begnügen, Gesetzentwürfe 
zur Regelung der Frauen- und Kinderarbeit wie zur Sicherung der 
Sonntagsruhe auszuarbeiten und dem Reichstag zu unterbreiten. 
Während bisher einseitig die Ausgaben der Arbeiterversicherung 
betont und in den Vordergrund der staatlichen Fürsorge gestellt wurden, 
Proclanlirte die Kaiserliche Botschaft vom 4. Febr. 1890, daß „neben 
dem weitern Ausbau der Arbeiterversicherungsgesetzgebung" es „eine der 
Aufgaben der Staatsgewalt ist, die Zeit, die Dauer und die Art 
der Arbeit so zu regeln, daß die Erhaltung der Gesund 
heit, die Gebote der Sittlichkeit, die wirthschaftlichen Bedürfnisse 
der Arbeiter und ihr Anspruch auf gesetzliche Gleichberechtigung 
gewahrt bleiben." So bildet der Februar-Erlaß (1890) Kaiser 
Wilhelms II. die wesentliche Ergänzung der November-Botschaft (1881) 
Kaiser Wilhelm's I. Ein neues Ziel ist gestellt, nicht in einem Schritt 
erreichbar. Der Erfolg wird hier vielleicht mehr wie sonst wesentlich 
durch die Theilnahme und das Verständniß derjenigen Kreise bedingt, 
für welche diese Gesetzgebung bestimmt ist. 
In erster Linie sind es die Arbeiter, welche sich für die angeregten 
Fragen des „Arbeiter Schutzes" interessiren sollten. Leider ist es Thatsache, 
daß sich die Masse der Arbeiter — so weit nicht socialdemokratische 
Agitatoren dieselben für ihre Zwecke ausnützen — bisher wenig um 
dieselben gekümmert hat. Oft genug verkennen sie Zweck und 
Bedeutung der Bestrebungen, lassen sich sogar zur Agitation gegen die- 
irlben mißbrauchen. Leider wissen diejenigen, welchen die Führung 
und Belehrung des Volkes obliegt, vielfach ebenfalls sehr wenig von 
diesen Fragen. In der Presse werden dieselben selten behandelt und 
die meisten Leser finden solche Artikel langweilig, lesen dieselben kaum, 
weil ihnen — das Verständniß fehlt. Diese Fragen sind in der 
^hat schwierig und weitgreifeud, so daß ein volles Verständniß und eine 
allseitige Würdigung ohne Studium unmöglich ist. — Namentlich wird 
Aufgabe unserer Arbeiter-Vereinigungen sein, dieses Verständ 
niß zu vermitteln. 
Glicht minder wie die Arbeiter sind die Arbeitgeber bei den Be 
ßrebungen zur Erweiterung des Arbeiterschutzes mitbetheiligt. Dieselben 
şiud gewiß ebenso berechtigt wie verpflichtet, ihr Wort mit in die 
"Waagschgî^ zu werfen. Sie haben in erster Linie die heilige Verpflich- 
tnng das nobile officium — für das materielle, körperliche und 
stttliche Wohl ihrer Arbeiter einzutreten. Sie sind in erster Reihe in 
teressin, die bestehenden Uebelstäude, welche geeignet sind, der social-
	        
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