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ganze (in der Marktreife vor der Hervorbringungsreifc). sÄner
im Geld vor der Ware) offen vor Augen lag, da das ft
nur niedrigere Ganze oder Glied deutlich als solches gegen:
dem höheren Ganzen oder Zwischengasen zu erkennen war.
Anders liegt die Sache, sobald wir in die reine Werkreife
eintreten. (Die reine Werkreife besteht aus: Stoffreife — stoff
lich im engsten Sinne, z. B. Hochofen —, Zeitreife, z. B. Kon-
scrvierungsgewerbe, und Ortsreife, z. B. Frachtwcsen.) Kann
es innerhalb der Werkreife, wo ein einheitlicher Fortgang vom
Rohstoffe bis zum Genußgute stattfindet, überhaupt einen „Vor
rang" geben?; oder gibt es hier vielmehr nur einen genetischen
Fortgang, einen Fortgang des Werdens? Die grundsätzliche
Antwort lautet: daß innerhalb einer genetisch artgleichen Reihe,
die letzte Handlung als das Ziel, als der Endzweck, die logische
Bedingung aller vorherigen Glieder der Reihe ist, also die
letzte Handlung den Vorrang vor allen früheren hat! Dies
gilt aber nur von wirklich artgleichen Reihen, von wirklich
artgleichen Geschlechtern leistender Wirtschaftshandlungen, die
aufeinander folgen. Aber der Fortgang der Werkreife (z. B.
vom Erzbergbau über die Verhüttung zum Schuhnagel) ist
insofern kein einheitlicher, als nicht nur eine Kette von un
mittelbar zum Genuß führenden Handlungen in ihr vorliegt
(wie beim Pflücken und Essen reifen Obstes ohne Werkzeuge),
sondern auch eine Werkzeugverwendung und darum neben
jenen Wirtschaftstätigkeiten, die in ihrer geraden Abfolge zu
letzt zum Genuß führen, jene Handlungen einhergehen, die zur
Werkzeugherstellung, zur Herstellung von Realkapital, führen.
Wir gewinnen daraus die Sätze: Innerhalb der reale Kapital
güter verwendenden Werkreife ist Kapitalreife vor der übrigen
Werkreife, kurz gesagt, hat Kapitalreife vor Genußreife den
Vorrang; innerhalb der in gerader Abfolge zum Genußziele
führenden Wirtschaftshandlungen hat die letzte Handlung vor
der ersten den Vorrang. Wir formulieren diesen letzten Satz